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Prof. Edenharter: Ausgangssperre und Kontaktverbot „verfassungswidriger Eingriff in Freiheitsrechte“

In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau kritisiert die Rechtsprofessorin Andrea Edenharter die massiven und illegalen Eingriffe der Bundesregierung in die Grundrechte der Menschen im Rahmen der „Coronakrise“ und stellt sogar in einigen Fällen Vergleiche zu Isolationshaft her. In dem FR-Interview-Artikel mit der Juristin heißt es: 

„Die Rechtsprofessorin Andrea Edenharter kritisiert die drastischen Schritte der Regierung und erklärt, warum der Kampf gegen Corona aus ihrer Sicht anders geführt werden müsste. (…)

Frau Professorin Edenharter, sind die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen überhaupt vom Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gedeckt?

Ein klares Nein. Es fehlt zu allererst an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind zumindest in einigen Bundesländern Regelungen beschlossen worden, die die Freiheitsrechte bestimmter Personengruppen unverhältnismäßig stark einschränken. Natürlich muss bestmöglich etwas getan werden gegen die Ausbreitung des Virus, das steht völlig außer Frage. Denn es geht hier um den Schutz von Leib und Leben. Doch trotz der Krise darf in die Freiheitsrechte nicht in verfassungswidriger Weise eingegriffen werden. Vielmehr muss versucht werden, durch ein grundgesetzkonformes Vorgehen die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Schließlich muss man auch bedenken, dass diese Krise noch länger andauern wird.“

Vergleichen Sie dazu den Beitrag: Illegales Kontaktverbot – Es ist ein Staatsstreich

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