Gesellschaft Medien Politik Wissenschaft

Spendenkonto für Gerichtsverfahren gegen den Stern

Spendenkonto im Rahmen der unglaublichen Geschichte um das für Kriegspropaganda missbrauchte siebenjährige Mädchen Bana Alabed aus Syrien eingerichtet: Für die Gerichtsprozesse (und damit verbundenen Kosten) durch vermutlich mehrere Instanzen gegen die Zeitschrift Stern (Verlag Gruner & Jahr, Medienkonzern Bertelsmann Media Group) sowie deren Journalisten Marc Drewello habe ich ein eigenes Konto angelegt und bitte um Ihre Spende. Die Kontodaten lauten:

Jens Bernert
Postbank
IBAN: DE36100100100441152121
BIC: PBNKDEFF
BLZ: 10010010
Kontonummer: 441152121

Einfach auf dieses extra eingerichtete Konto überweisen. Ein besonderer Verwendungszweck/Betreff muss nicht angegeben werden, könnte aber beispielsweise „Stern“ sein.

Ein guter Teil der Prozesskosten konnte schon gedeckt werden*, allerdings muss ich noch für die Anwaltskosten aufkommen und die betragen pro Gerichtsrunde mehrere tausend Euro.

* „Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten darf ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.“

Bitte tragen Sie dazu bei, diesen für die Meinungsfreiheit, aber auch die Pressefreiheit sowie die Themen Zensur und Fake News entscheidenden Fall notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu tragen (Wir rechnen uns schon am Bundesgerichtshof gute Chancen aus). Lassen Sie es nicht zu, dass ein Medienkonzern eine erwiesene Kriegspropaganda-Lügengeschichte, für die auch noch ein kleines Mädchen missbraucht wird, vor Gericht (bisher Hamburger Landgericht und OLG Hamburg und das mit sehr merkwürdigem Gebahren*) mit finanzieller Gewalt durchsetzt. Danke!

* „Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht. Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr. Deratiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.“

Mehr zum Gerichtsverfahren hier und auch auf der Website meines Anwaltes Markus Kompa.

 

 

 

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

12 Kommentare

Kommentar hinterlassen