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Streng genommen kann es laut offizieller Verordnung überhaupt keine „Geimpften“ im Krankenhaus geben

Liefers bleibt doch Schauspieler

„Er will nichts wissen von der Definition, daß für das RKI nur Menschen zwei Wochen nach der ‚vollständigen Impfung‘ als geimpft gelten. Streng genommen kann es laut offizieller Verordnung überhaupt keine „Geimpften“ im Krankenhaus geben, denn

»eine geimpfte Person [ist] eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist.«

(Siehe dazu Wer ist juristisch eigentlich “geimpft”? Frag die SchAusnahmV!)“

Wer symptomatisch – also krank oder Symptome aufweisend – ist, der gilt nicht mehr als geimpft (und wer geimpft ist und wegen etwas anderem eingeliefert wird, wird im Krankenhaus nicht mehr auf Corona getestet).

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