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Bloggen, facebooken, twittern, youtuben nur noch mit staatlicher Lizenz

Ein Interview mit einem Medienrechtsprofessor bestätigt, dass es die Bestrebungen gibt, Websitebetreibern, Facebookern, Youtubern, Bloggern, Twitterern und anderen Internetnutzern eine Rundfunklizenz verpflichtend aufzuerlegen und dass dies mit dem neuen Medienstaatsvertrag umgesetzt werden kann: „„Das Medienkonzentrationsrecht ist nicht mehr zeitgemäß“„. Eine solche Lizenz kann natürlich durch den Staat jederzeit verweigert werden. In dem Interview spricht sich der „Wissenschaftler“ dafür aus. 

Vor wenigen Tagen hatte ich einen Artikel mit dem Titel „Bloggen nur noch mit staatlicher Rundfunklizenz“ veröffentlicht, beim Rubikon unter der Überschrift „Die Staatszensur. Wird Bloggen bald nur noch mit staatlicher Lizenz erlaubt sein?“ zu finden. Dort schrieb ich unter anderem:

„Wie schränkt man am Geschicktesten am Grundgesetz vorbei die Meinungsfreiheit ein? Ganz einfach: Die Bundesregierung erklärt Menschen und Gruppen zu Rundfunkanbietern und gibt diesen dann einfach keine Rundfunklizenz zur Verbreitung ihrer abweichenden Meinungen im Internet.“.

Der Artikel bezog sich unter anderem auf einen Hinweis des Bloggers und IT-Experten Fefe zu dem Thema, der in einem Blogbeitrag schrieb: „Eine Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen heißt in deren Lingo Benutzeroberfläche. Mit anderen Worten: Mein Blog. Medienintermediär ist jedes Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert. Also mit anderen Worten: Eure Facebook-Page, euer Twitter, eure Homepage mit RSS, euer Blog. Euer Youtube-Kanal.“

Bei dem eingangs genannten Professor handelt es sich um Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht an der Universität Marburg.

Er setzt sich in dem Interview für die Bewirtschaftung von Meinung durch den Staat ein, bringt den Propagandafall „Cambridge Analytica“ als Beispiel ins Spiel und hat offenbar überhaupt keine Probleme mit der Propaganda und Falschberichterstattung der Massenmedien, beispielsweise zum Syrienkrieg. Nein, er will die politische Meinungsbildung kontrollieren, im Sinne der Regierung. Und das sagt er auch offen.

Auch der Interviewer des Portals „Medienpolitik.net“ bangt schon in der Eingangsfrage um die Meinungsmacht der Propaganda- und Massenmedien: „Herr Gounalakis, das von der KEK in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Christoph Neuberger und Prof. Frank Lobigs stellt fest: ‚Die Meinungsmacht habe sich von den traditionellen Medienunternehmen hin zu Intermediären und nichtpublizistischen Anbietern mit politischer Relevanz verschoben.‘ Wird der vorliegende Entwurf des Medienstaatsvertrages diesen grundlegenden Veränderungen gerecht, um die Meinungsvielfalt weiter zu sichern?“

Übersetzen könnte man dies auch so: „Immer öfter werden Propagandalügen der Medien aufgedeckt. Wie kann die bedrohte Meinungsmacht der Medien (hier als „Meinungsvielfalt“ verkauft) weiter gesichert werden?“. Der Professor ist da auf jeden Fall voll dabei, wie das Interview im weiteren Verlauf zeigt. Interessant ist, wie die Dinge ins Gegenteil verkehrt werden, eine typische Handlungsweise der Propaganda. Hier wird beispielsweise davon gesprochen, dass eine Meinungsmacht/Meinung außerhalb der klassischen Medien eine Bedrohung für die Meinungsvielfalt ist.

Hier einige Zitate aus dem Interview:

„Der Meinungsbildungseinfluss könnte etwa an der Frage festgemacht werden, wie viele Nutzer verwenden den jeweiligen Intermediär, wenn sie sich über das Zeitgeschehen informieren wollen.
All dies zeigt freilich, wie überholt eine auf den Zuschauermarkt des Fernsehens beschränkte Orientierung ist. Demgegenüber kann eine Betrachtung des Gesamtmedienmarktes alle meinungsbildenden Faktoren erfassen.“

„Das Zulassungsverfahren dient somit auch der vorbeugenden Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht. Nach dem vorliegenden Entwurf soll die zuständige Landesmedienanstalt nunmehr die Zulassungsfreiheit in Fällen wie den von Ihnen beschriebenen auf Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigen, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind.“

Verstörend ist auch, dass die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich“ (KEK) Medienkonzerne als Gatekeeper der öffentlichen Meinung preist. Als Propagandamedien also. Genau das sollen sie ja nicht sein. Sie sollen im Idealfall umfassend und neutral informieren. Verstörend ist weiterhin, dass Akteure außerhalb der Massenmedien aktiv bekämpft werden sollen und dies offen angesprochen wird.

Eine entsprechende Interviewfrage von Medienpolitik.net lautet wie folgt:

„In dem oben genannten Gutachten heißt es weiter: ‚Die Medienunternehmen haben in diesem Bereich ihre Position als zentrale Gatekeeper verloren und verlagern ihre Aktivitäten in nicht-publizistische und politisch irrelevante Bereiche. Sie verlieren somit relativ an Meinungsmacht.‘ Reichen die im Medienstaatsvertrag bei Plattformen und Intermediären vorgesehenen Regelungen u.a. für Transparenz und gegen Diskriminierung aus, um eine Konzentration von Meinungsmacht bei den neuen Medienanbietern zu verhindern?“

Lassen Sie sich nicht dadurch irritieren, dass beispielsweise immer wieder Fernsehen, Youtube und Co hervorgehoben werden. Was meinen Sie wohl, warum die armen, angeblich in der Verbreitung ihrer tollen „Meinungsvielfalt“ beschnittenen Massenmedien und die mit ihnen paktierenden Politiker immer nur dies thematisieren? Die Bestimmungen des Medienstaatsvertrag es gelten auch für „journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote“ und für diejenigen, die einen Link auf diese setzen, sofern sie eine gewissen Anzahl an Menschen damit erreichen.

Und warum soll man eigentlich jetzt eine staatliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Verbreitung der eigenen Meinung brauchen?

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