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Range-Affäre: Netzpolitik wirft russisches Fernsehteam raus

Journalisten des russischen Fernsehens schauten heute in den Büros von Netzpolitik vorbei, um über den aktuellen politischen Skandal um die Ermittlungen der Bundesregierung in Person von Generalbundesanwalts Range (und auf Anzeige des Präsidenten Bundesamts für Verfassungsschutz, Maaßen) gegen Netzpolitik.org beziehungsweise gegen zwei Netzpolitik-Journalisten wegen Landesverrats zu berichten (Siehe dazu auch Blauer Bote Magazin, Tagesschau, Postillon, FAZ, Heise, Spiegel Online, Süddeutsche Zeitung, Fefe) und um kurzfristig um ein Interview zu bitten. Netzpolitik warf das russische Fernsehteam mit Verweis auf die Pressefreiheit aus politischen Gründen aus dem Gebäude (siehe Twitter-Statement oben). Netzpolitik-Macher Markus Beckedahl und Netzpolitik hatten auch während der Ukraine-Krise ihren Russlandkritischen Kurs aus der Vergangenheit stets beibehalten und sich eindeutig positiv zu offiziellen westlichen Positionen geäußert. Netzpolitik begründete dies stets damit, dass es hierzu in Deutschland und den anderen EU- beziehungsweise NATO-Ländern keine Propaganda zu Ukraine und Russland gebe, sondern nur ausgewogene und korrekte Berichterstattung. Beckedahl und Netzpolitik verneinten dabei auch die Existenz von Repressionen gegen Medienkritiker/Regimekritiker in Deutschland. Netzpolitik befindet sich in der etwas skurrilen Situation, sich bei einem großen Teil seiner Arbeit auf NSA-Whistleblower Edward Snowden zu beziehen, der wiederum vom Westen verfolgt wird, in Russland gestrandet ist und dort Asyl erhalten hat.

UPDATE: Beckdahl äußert sich beim WDR (Funkhaus Europa) im Rahmen des Interviews „Angriff auf die Pressefreiheit“ zum Rauswurf der russischen Journalisten:

funkhaus_beckedahl

„Funkhaus Europa: Vor dem Gespräch würde ich gerne auf einen Tweet eingehen, den Sie gerade gepostet haben. ‚Gerade russisches Fernsehen rausgeschmissen‘, heißt es, die ungefragt im Büro standen mit Verweis auf Pressefreiheit in Russland. Was ist denn da im Moment bei Ihnen los?

Markus Beckedahl: Hier stehen viele Journalisten Schlange, um über diesen Angriff auf die Pressefreiheit zu berichten. Zwischendurch stand auf einmal ungefragt ein russisches Fernsehteam, das auch darüber berichten wollte; wir haben sie mit Verweis auf die Situation und der nicht vorhandenen Pressefreiheit in Russland sofort wieder rausgeschmissen.“.

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19 Kommentare

  1. Einen Termin hätten sie ausmachen können. Der Markus Beckedahl hat aber wirklich seit Monaten eine herabwürdigende Haltung zu Russland. Trotzdem bin ich was #Landesverrat angeht auf seiner Seite. Das solls dann aber auch gewesen sein.

  2. Die Behauptung, Netzpolitik würde nur ausgewogene Berichterstattung in westlichen Medien zur Ukraine-Situation sehen, ist falsch. Richtig ist, dass das russische Staatsfernsehen gelenkt wird und die russische Gegenwart sexistisch und rassistisch geprägt ist. Journalisten, die diese 3 Bosheiten nicht anprangern genießen nicht meinen Respekt.

  3. Da fange ich Unverbesserlicher doch gleich wieder an, Verschwörungstheorien zu entwerfen:
    Sollte das Verfahren des Generalbundesanwalts inszeniert worden sein, um die Netzpolitiker zu Helden zu stilisieren, obwohl sie auf Seiten des Westen stehen? Dann würde man den Netzpolitikern mit dem Whistleblower-Image blindlings glauben, wenn sie ihre russlandkritische Berichterstattung fortsetzen.

  4. Mal eine Frage zu eurer Netzpolitik.
    Wie kommt es, dass ich bei einer Startpage-Suche über antares56 mit Artikeln vom Blauen Boten mit dem Spruch „antares56 hat ein Herz für Nazis“ konfrontiert werde? Ist das eure Netzpolitik, habe ich je für Nazis geschrieben? Was geht da vor – wollt ihr meinen Ruf beschädigen?
    Ich bitte um Antwort.
    MfG
    antares56

      1. Dann gebe mal antares56 und Blauer Bote bei Google ein, oder wie ich es benutze antares56 und Blauer Bote bei Startpage.com! Ich werde da als Nazi bezeichnet im Zusammenhang mit Artikeln des Blauen Boten – zu denen ich überhaupt nichts geschrieben habe! Was soll das? Wollt ihr Linke verarschen? Habe ich bei euch schon einmal Nazis unterstützt? Und mit Facebook habe ich auch überhaupt nichts zu tun! Ich lehne den Scheiss ab!
        Also, wo ist euer Problem mit mir?
        Bitte um eine Antwort!

  5. Ein weiteres Beispiel für die westlichen Doppelstandards – Meinungsfreiheit und öffentlichen Diskurs kann man einfordern, aber doch bitteschön nicht bei uns selbst.
    Ich habe mir einmal die Website von netzpolitik.org angetan. Nach dem Lesen einiger Kommentare sowie der Beiträge des dortigen kleinen Königs Beckedahl habe ich den Browser schnell wieder geschlossen. Insofern wundert mich das Verhalten jetzt gar nicht.

  6. Hier gingen Kommentare ein, die mich aufrgund dieses Artikels als irren Verschwörungstheoretiker hinzustellen versuchen (Nach der „Putintroll“-Logik). Diese habe ich nicht freigeschalten. Es stellt sich die Frage, welche Artikel überhaupt noch bei gewissen Leuten „erlaubt“ sind. Dieser hier berichtet eigentlich nur darüber, was passiert ist.

    1. Die Hysterie greift um sich.

      9-11 war der Startschuss, seit NSU/A wissen wir, ‚die‘ können sich so gut wie alles herausnehmen. Um Lücken zu füllen, wird sich auch gelegentlich ins eigene Knie geschossen, da ‚die‘ aber die MSM so gut im Griff haben, merken wir nicht, wie sie dabei nur Platzpatronen verwenden. Hauptsache man erzeugt nur genügend Rauschen.

      Herr Kompa hat den Beifang dieses Rauschen der Hysterie gut beschrieben:
      A Most Wanted Man – oder doch nicht?

      Es gäbe da eine wesentlich plausiblere Erklärung: Die Strafanzeige erfolgte nur pro forma mit einem ganz anderen strategischen Ziel. .. Wenn Spione also unbequeme Gegner im Inland ausspionieren wollen, die keine für den Verfassungsschutz legitimen Aufklärungsziele darstellen, sind sie auf der juristisch sicheren Seite, wenn sie pro forma eine Verdachtslage nach § 94 StGB herbeiführen, die § 100a StPO auslöst und die damit die elektronische Waffenkammer öffnet. Und dazu ist auch eine bei Tageslicht betrachtete unbrauchbare Strafanzeige gut genug. Und da von einer Strafanzeige der Beschuldigte erst einmal nichts erfährt, ist das ein billiger Schachzug. Der Verfassungsschutz hat sich dieses durchsichtige Manöver von seinem nicht völlig naiven Innenminister eigens absegnen lassen.

      Aber bei Ermittlung gegen die Presse sieht § 22 Berliner Pressegesetz eine Verjährungsfrist von einem Jahr vor. Innerhalb dieser Frist war es möglich gewesen, die Ermittlung geheim zu halten. Die Verjährungsfrist kann durch Bekanntgabe der Ermittlung unterbrochen werden, wie es am Donnerstag geschehen ist. Gut möglich, dass zuvor ein Abbruch der Maßnahme geplant war. Vielleicht aber hat man auch ein kleines Skandälchen inkauf genommen, um aus den Datentöpfen zu schöpfen, wenn diese erst einmal zur Verfügung stehen.

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