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Merkel und De Maizière drohen 3 Jahre Haft wegen vorgetäuschter Terrorattacken von München und Hannover

In den letzten Wochen und Monaten herrschte Terroralarm in Deutschland: Sowohl beim Fußballländerspiel Deutschland gegen die Niederlande in Hannover, welches trotz der Anschläge in Paris während des Länderspiels Frankreich gegen Deutschland wenige Tage zuvor unbedingt stattfinden sollte, als auch in der Silvesternacht in München (Hauptbahnhof, Bahnhof Passing) wurde aufgrund von Angaben der Bundesregierung von einem Terrorangriff ausgegangen. Tatsächlich stellte sich in beiden Fällen nach Ermittlungen der Behörden schnell heraus, dass es die angeblichen Terroristen wohl nie gegeben hat und dass es jeweils keinen Beleg für einen tatsächlich geplanten Terroranschlag gibt. Gestern erst wurde bekannt, dass die Behörden im Falle des angeblichen Silvesterterrors von München bereits Ende Januar die Ermittlungen gegen „die Terroristen“ (also die Phantomterroristen) eingestellt haben (TZ – „Das Ermittlungsverfahren sei deshalb bereits Ende Januar eingestellt worden.“, Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online, Hamburger Abendblatt, Focus). Natürlich ohne Ergebnis. Wie auch?

Alles spricht bei den angeblichen Terrorattacken von München und Hannover nicht nur für zwei Terroralarme durch die Regierung wider besseres Wissen, sondern auch für ein vorsätzliches Herbeiführen durch die Bundesregierung. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesinnenminister Thomas de Maizière und weiteren Verantwortlichen droht damit nach Paragraph 145d des Strafgesetzbuches drei Jahre Gefängnis wegen Vortäuschen einer Straftat (beziehungsweise mehrerer Straftaten). Dass es sich dabei um besonders schwere Fälle handelt, dürfte jedem klar sein.

Die Tagesschau schreibt Anfang Januar zu den Ereignissen in München und Hannover in dem Artikel „Terroralarm in München. Haben die Behörden richtig reagiert?„: „Wie konkret war die Bedrohung? Das wissen wir nicht genau. Bisher haben die Ermittlungen der Polizei nichts ergeben. Das muss aber nicht heißen, dass die Bedrohung nicht real war. Denkbar ist, dass die Anschlagspläne kurzfristig verworfen wurden, nachdem öffentlich wurde, dass die Behörden im Bilde sind. Aber es ist auch durchaus möglich, dass es überhaupt keine Bedrohung gab, der Hinweis also gegenstandslos war. Es kann sein, dass wir dies nie sicher erfahren werden. Das Ganze erinnert an die Terrorwarnung vor dem Länderspiel Mitte November in Hannover: Auch damals gab es einen sehr konkreten Hinweis, gefunden hat man aber nichts – auch nicht in den Wochen danach, in denen die Behörden den Hinweisen sehr intensiv nachgingen.“.

„[…] Ermittlungsstand in München. Dort sagte Polizeipräsident Hubert Andrä gestern, dass er gar nicht wisse, ob es die Personen wirklich gibt, die die Anschläge laut Warnungen der Geheimdienste beabsichtigten. Gesucht wurden oder werden ‚fünf bis sieben irakische und syrische Attentäter, deren Namen teilweise bekannt waren‘ (SZ). Sie sollten sich in einem Hotel in der Münchner Innenstadt aufhalten und im Auftrag des IS Selbstmordanschläge auf den Münchener Hauptbahnhof und den Bahnhof der Pasinger Vorstadt geplant haben. Die Hinweise, teilweise mit Namen und Daten, aber ohne Fotos, kamen aus mehreren Geheimdiensten, wird berichtet. Bereits vor Weihnachten soll der US-Geheimdienst Informationen über einen möglichen Anschlag weitergegeben haben, in der Silvesternacht sollen dann vom französischen Geheimdienst zum Teil deckungsgleiche Angaben gekommen sein. Zudem habe ein Mann im Irak dem BND gegenüber Angaben gemacht, die zur Terrorwarnung passten.“, heißt es Anfang Januar bei Telepolis.

Die Bundesregierung hat für die ominösen, angeblich „konkreten Hinweise“, aufgrund derer in beiden Fällen Terroralarm ausgelöst wurde, nie Belege vorgelegt und im Nachhinein gibt es keine Anzeichen geschweige denn Beweise dafür, dass es hier jeweils überhaupt eine Bedrohung gab. Von Tätern keine Spur. Da wird einfach irgendwas behauptet – und nichts davon läßt sich nachweisen. Da soll dann – in beiden Fällen – irgendwie irgendein ausländischer Geheimdienst irgendwo irgendwas aufgeschnappt und weitergeleitet haben, dass ganz, ganz konkrete und superdetailierte Anschlagpläne irgendwie vorlägen (die in beiden Fällen nicht einmal besonders viel Sinn ergaben, jedenfalls nicht aus der Sicht eines potentiellen Terroristen). Im Endeffekt verlangt die Regierung von den Bürgern, einfach irgendetwas zu glauben, für das es nicht die geringsten Anhaltspunkte gibt. Das aber der Politik von Frau Merkel und Kollegen extrem entgegen kommt, sowohl kurzfristig (Syrien-Einsatz der Bundeswehr) als auch mittel- und langfristig. Das Tatmotiv dürfte also klar sein und es ist momentan ledglich noch die juristische Unschuldsvermutung, die für die Version der Bundesregierung spricht. Dafür, dass es tatsächlich Anschläge an diesen beiden Tagen hätte geben sollen, spricht nämlich gar nichts, es gibt nicht den geringsten „belastbaren“ Anhaltspunkt dafür.

Besonders viel Sinn macht die Art und Weise der Terrorwarnungen von Hannover und München am konkreten „Tattag“ ohnehin nicht. Diese haben ja im Prinzip den gleichen Effekt, als wenn man den möglichen Attentätern eine Warnung zukommen ließe, dass es sich um eine Falle handele und am Anschlagort bereits die Polizei auf die Terroristen warte. Worauf sich die Terroristen ein anderes Ziel suchen könnten oder eben den Anschlag vertagen könnten. Man hat also konkrete, detailierte Hinweise auf die Täter und ihren Anschlagplan und läßt sich die einzige Möglichkeit entgehen, diese zu fassen? Um den Preis, dass sie dann eben an einem anderen Ort und/oder zu einer anderen Zeit losschlagen? Irgendwo und man weiß noch nicht einmal wo und kann es umso schlechter verhindern? Hätte es tatsächlich Attentäter gegeben, wären diese wohl direkt an dem Abend ausgewichen. Bei den Terroranschlägen in Paris hat sich den Medienberichten zufolge der Attentäter, der eigentlich an dem Abend im Stadion losschlagen wollte, wegen der Polizeipräsenz andere Ziele gesucht. In Hannover hätten die Terroristen beispielsweise die nach dem abgesagten Spiel aus dem Stadion strömenden Menschen angreifen können, in München sich ein anderes und aus terroristischer Sicht lohnenderes Ziel wie die Silvesterfeiern in der Münchner Innenstadt suchen können.

Die Terrorwarnungen von Hannover und München machen nur dann „Sinn“, wenn man den Nutzen für die Politik der Bundesregierung sieht. Die Vortäuschung eines Verbrechens – hier der angeblichen IS-Terrorattacken – ist aber in Deutschland strafbar und die Akteure in Regierung und Geheimdiensten stehen nicht über dem Gesetz, auch wenn sie das leider viel zu oft glauben. Es könnte eng werden für Angela Merkel, Thomas de Maizère und co …

§ 145d StGB – Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1. dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. dass die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft […]

(Aufgrund der Schwere der Vergehen dürfte hier die dreijährige Freiheitsstrafe zur Anwendung kommen.)

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