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Wer handelt hier wie ein Verbrecher?

Das Grundgesetz im öffentlichen Raum vorzulesen, ist gleichbedeutend mit einer verbotenen Demonstration?


Das Verbrechen eines Mannes in Dresden bestand darin, dass er aus dem Grundgesetz vorgelesen hatte. Er wurde für die “Sicherheitskräfte” damit automatisch zum Versammlungsleiter einer verbotenen Demonstration. Er wurde damit zum Täter “ernannt”, die Legitimation für die wahren Täter, um handeln “zu müssen”.


Menschen, welche mahnen, die Verfassung unseres Landes zu achten, die Basis des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland, sind natürlich mit aller Härte zu bestrafen, so weit ist die Legislative und Exekutive in diesem Land bereits.

Wer das Grundgesetz, die eherne Grundlage dieses Staatswesens bricht, handelt wie ein Verbrecher. Es ist übrigens so, dass in der Geschichte die meisten solcher Verbrecher “nur” Befehle ausführten.

Es bedarf wahrlich keiner weiteren Erklärung, wer hier kriminell handelt — allein schon aufgrund der Aufgabe jeder Verhältnismäßigkeit. Wann wird es den ersten toten “Corona-Leugner” geben und wie wird man dieses Opfer dann als Täter verhöhnen?

Jeder Polizist in diesem Land sollte sich eindringlich fragen, ob er seinen Dienst als Partner seiner Mitmenschen oder als Büttel eines aus dem Ruder gelaufenen Machtapparates sieht. Kein Polizist kann sich seiner Verantwortung entziehen. Die behelmten, martialisch auftretenden Täter aus Nordrhein-Westfalen, treten auch ihre eigene Menschenwürde. Sie werden mit dieser Last möglicherweise einmal vor ihre eigenen Kinder treten müssen.

Noch eine Frage an diese Polizisten: Sie glauben immer noch allen Ernstes, dass Sie mit Ihrem Einsatz eine Pandemie bekämpfen?

Liebe Leser, bitte bleiben Sie achtsam.


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Dieser Artikel erschien zuerst bei Peds Ansichten.

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