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Werden die Teilnehmerzahlen der Berlin-Demo jetzt auch für 120 Jahre weggeschlossen?

Wenn man schon mit Anwälten und Gerichten offizielle Zahlen der Polizei zu den Corona-GrundrechteDemonstrationen in Berlin am 1. August 2020 erfragen muss, kann man auch mal ironisch-fragend anmerken, ob die Demonstrantenzahlen jetzt auch für 120 Jahre weggeschlossen werden wie die NSU-Akten in Hessen.

Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„:

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

„Fall Temme“:

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

Bild: Demonstration in Berlin am 1. August 2020

„Teilnehmerzahlen der Corona-Demo in Berlin: Letzte Fristsetzung und Benennung von Zeugen“:

„Die Busunternehmer Alexander Ehrlich und Thomas Kaden haben sich zwischenzeitlich öffentlich dahingehend geäußert, dass ihnen für ihre Aktion ‚Honk for Hope‘ bereits gegen Mittag des 1. August 2020 seitens der Polizei das Kreuzen des ‚Tag der Freiheit‘-Demonstrationszuges verwehrt wurde. Die Begründung, die der zuständige Einsatzleiter der Polizei lieferte, lautete: Die Veranstaltung sei mit geschätzten 800.000 Teilnehmern bereits so überlaufen, dass ein Durchkommen unmöglich sei.“

Offenbar hatte die Polizei auch zunächst 1,3 Millionen Teilnehmer gemeldet, worauf neben Zeugenberichten Medienscreenshots hinweisen.

„Witzig“ ist übrigens auch, dass es laut Polizeimeldungen des Berliner Polizeipräsidenten am 1.8. keine Vorfälle gab. Es gibt 5 Polizeimeldungen vom 31.7. (Freitag) und es gibt 12 Polizeimeldungen vom 2.8. (Sonntag), aber es gibt keine einzige Meldung vom 1.8.. Am 1.8. hat also wohl gar nichts stattgefunden, weder Demonstrationen noch Verbrechen… Schauen Sie sich das an, am 1.8. gibt es keinerlei Meldung, nicht einmal „verletzte Polizisten“! Am Sonntagmittag dann ein dürftiges politisch motiviertes Statement. Zitat 31.7.-2.8.:

Und hier noch ein Video vom 1.8., Aufzug zur Haupt-Demo (bei der waren sogar laut Beteiligten noch wesentlich mehr Leute, die direkt zur Abschlusskundgebung kamen). Es gab übrigens mehrere Demos.

„Livestream-Video“ bei Youtube zur Grundgesetz-Demonstration aka „Corona-Demo“: „01.08.2020 Berlin – Tag der Freiheit Live – 1,3 Millionen Menschen UNGLAUBLICH

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