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Hanau-Morde in Shisha-Bar erinnern an NSU-Mord in Internetcafé in Kassel

Im hessischen Hanau hat ein Mann am 19. Februar 2020 nachts um 22 Uhr zehn Menschen in einer türkischen  Shisha-Bar erschossen. Der aktuelle Fall in Hanau erinnert an die Ermordung von Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel, ebenfalls Hessen, im Rahmen des sogenannten NSU-Skandals. Yozgat wurde während des laufenden Betriebes hinter seinem Tresen erschossen. 

Bei WELT heißt es zum Tathergang in der Shisha-Bar in Hanau:

„Der regierungsnahe türkische Privatsender A Haber hat am Donnerstag ein Video gezeigt, das mutmaßlich eines der verletzten Opfer des Attentats zeigt. Der Mann erzählt vom Krankenhausbett aus, wie er den Angriff in einer Bar erlebte. „Er hat dem Ersten, den er gesehen hat, in den Kopf geschossen.“ Er selbst habe versucht, sich zu verstecken, sagt der Zeuge. Er sei am Arm getroffen worden, habe am Boden gelegen – unter ihm ein Mann mit einer Schusswunde im Hals. „Er sagte: ,Ich kann meine Zunge nicht spüren, ich kriege keine Luft!’”, sagt der Zeuge. Dann habe der Verwundete versucht, sein letztes Gebet zu sprechen.“

Die Kasseler Problematik

Die Umstände der Ermordung des Kasseler Internetcafébesitzers Halit Yozgat zeigen deutlich ein Verstrickung staatlicher Stellen in den Mordfall: Der zum Tatzeitpunkt – nach eigener Aussage vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen – anwesende hessische Geheimdienstler und Nazi-Verbindungsmann Andreas Temme – Spitzname „Klein Adolf“ – will nach eigener Aussage nichts von dem Mord mitbekommen haben, der bei den beteiligten Behördenkreisen auch „die Kasseler Problematik“ genannt wird (9). Die schwarz-grüne hessische Landesregierung hat Akten zu dem Fall für 120 Jahre weggeschlossen (10).

Junge Welt schreibt zu dem „Fall Temme“ (11):

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

Bei der Frankfurter Neue Presse heißt es in dem Artikel „NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„ (12):

„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“

Da hilft dann wohl nur noch das Wegschließen von Akten, um Verwirrung zu stiften und abzulenken und vielleicht auch, um Beweise verschwinden zu lassen. Telepolis schreibt dazu in dem Artikel „Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„ (13):

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

Geheimdienstmann Temme bekam einen ruhigen Job im hessischen Innenministerium. Er wurde in das Kasseler Regierungspräsidium versetzt. Dieses wurde von dem vor wenigen Wochen ermordeten Walter Lübcke geleitet. Bei der Frankfurter Rundschau heißt es dazu (14):

„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem „CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz“ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)

Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und „zum Amtmann befördert“, wie die Initiative schreibt. (…)

Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses „kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn“ gegeben.“

Der Lübcke-Mord

Leider hat die NSU-Thematik 2019 noch eine weitere Facette erhalten.

Walter Lübcke (CDU) war Abgeordneter des hessischen Landtages und Präsident des Kasseler Regierungspräsidiums. Er wurde am 2. Juni 2019 in seinem Haus getötet. Aufnahmen von Überwachungskameras gibt es offenbar nicht. In den Medien finden sich keine entsprechenden Angaben. Erstaunlicherweise war der zunächst als Einzeltäter präsentierte Stephan Ernst dann doch in der Mordnacht mit zwei Autos unterwegs (17) …

Lübcke hatte bereits im März die Altersgrenze für seine Pensionierung erreicht, aber noch eine Verlängerung seiner Amtszeit als Regierungspräsident bis September beantragt (18).

Der Lübcke-Mord hat eine Verbindung zu der NSU-Mordserie, wie die hessische Landtagsabgeordnete Janine Wissler von Die Linke in einem Interview im ZDF erläuterte (19):

„Ich finde man muss insbesondere die Frage stellen: Ist das wirklich ein Einzeltäter, weil wir ja schon wissen, dass wir sehr vernetzte Neonazi-Strukturen auch haben. Gerade in Nordhessen, das war ein wichtiges Thema in diesem Untersuchungsausschuss. Na ja, und uns war eben besagter Stephan E. aufgefallen. Wir hatten 2015 explizit nach ihm gefragt. Wir haben das Landesamt für Verfassungsschutz nach ihm gefragt. Und die Behörden gefragt, was sie über diesen Mann wissen. Und da haben wir leider keine Antwort bekommen.“

Auf der Website der Tagesschau findet sich in dem Artikel „Razzia nach Lübcke-Mord. Mutmaßlicher Helfer als Neonazi bekannt“ ebenfalls ein Hinweis auf eine Verbindung zwischen dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan Ernst und der NSU-Mordserie (20):

„Markus H., der Stephan E. Waffen vermittelt haben soll, war bereits 2006 im Zusammenhang mit dem Mord an Halit Yozgat in Kassel vernommen worden. Wie sich später herausstellte, war Yozgat vom NSU ermordet worden.“

In Junge Welt spricht der Politikwissenschaftler Hajo Funke von einer Behinderung der Aufklärung des Mordfalls Lübcke durch die hessische Landesregierung – CDU und Grüne – und insbesondere Volker Bouffier, wie es sie auch in Falle der Ermordung von Yozgat gab (21):

„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche »rückhaltlose Aufklärung« versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?

Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.

Verweise

(1) https://www.heise.de/tp/features/Ungeklaerter-Tod-eines-NSU-Brandermittlers-4091711.html
(2) https://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/startseite/nsu-prozess-zeugen-sterben-100.html
(3) https://bnn.de/lokales/bruchsal/nsu-zeugin-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-ein
(4) http://www.migazin.de/2017/02/09/leichnam-weitere-nsu-zeugin-anhoerung/
(5) https://www.heise.de/tp/features/Vom-Sterben-der-NSU-Zeugen-3626145.html?seite=all
(6) https://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/03/30/der-zufall-geht-um/
(7) https://www.nachdenkseiten.de/?p=31571
(8) http://blauerbote.com/2019/07/12/nsu-zeugensterben/
(9) https://www.nachdenkseiten.de/?p=34749
(10) https://www.taz.de/Kommentar-Geheimhaltungsfrist-beim-VS/!5423654/
(11) http://www.jungewelt.de/2016/07-25/012.php
(12) http://www.fnp.de/rhein-main/Verfassungsschuetzer-Temme-Nichts-gesehen-nichts-gehoert;art801,2046682
(13) https://www.heise.de/tp/features/Verfassungsschutz-will-NSU-Bericht-fuer-120-Jahre-wegschliessen-3772330.html
(14) https://www.fr.de/rhein-main/nsu-prozess-ere68532/kannte-bouffier-temme-11057378.html
(15) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw36-pa-3ua-nsu/438380
(16) https://www.bild.de/news/inland/news-inland/neonazi-als-tatverdaechtiger-soll-im-fall-luebcke-etwas-vertuscht-werden-62715382.bild.html
(17) https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-06/tatverdaechtiger-stephan-e-walter-luebcke-rechtsextremes-umfeld
(18) https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kasseler-regierungspraesident-walter-luebcke-tod-auf-der-terrasse-a-1270593.html
(19) https://www.zdf.de/nachrichten/heute/linke-wissler-zu-mordfall-luebcke-im-zdf-spezial-100.html
(20) https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/luebcke-verdaechtiger-waffe-101.html
(21) https://www.jungewelt.de/artikel/357516.aufkl%C3%A4rungsblockade-bouffier-m%C3%BCsste-zur%C3%BCcktreten.html

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12 Kommentare

  1. Mich erinnert der Tätertypus, wie er uns von den Medien vermittelt wird, sehr an Sandy Hook: Psychisch instabil, Einzelgänger, hat sich selbst radikalisiert, nimmt seine einzige Bezugsperson mit in den Tod…
    Hier noch ein interessanter Forenbeitrag dazu: http://www.muslim-markt-forum.de/t1859f2-War-das-Massaker-von-Hanau-eine-Geheimdienstoperation.html
    Die Webseite tobias-rathjen.de konnte ich noch über archive.ph/63EQj auffinden.

  2. Radio Utopie:

    Hanau: Der Staat bin ich https://www.radio-utopie.de/2020/02/21/hanau-der-staat-bin-ich/

    „Der Rechtsextremist. Sofort erkannt. Nie auffällig. Bürgerliches Leben. Identifiziert durch Autokennzeichen, heisst es. Er fuhr mit seinem Auto. Aber irgendwie kriegte man ihn nicht. Lag dann und / oder wann tot in seiner Wohnung, auch die Mutter erschossen. Der Vater wurde später in der Wohnung von der Polizei angetroffen. Ob er anwesend war, als sein Sohn und seine Frau erschossen wurden, wird nicht gesagt. Auch nicht, ob der (oder die) Täter von Hanau maskiert waren. Keine einzige Personenbeschreibung durch die Zeugen, in keinem der Interviews. Aber es war die Waffe des unauffälligen rechtsextremistischen Sportschützen. Die Tatwaffe. Sofort erkannt. Alles klar. Ich bin der Staat. Ich weiß es. Ich weiß alles. Auch über Dich! Also halt bloß Dein Maul sonst hol ich Dich, Du!

    Wie jetzt?! Zeitpunkt des Todes, Obduktion? Forensische Untersuchungen, Munitionsgutachten? Das ist was für Nazis! Bist Du ein Nazi? Na los, sag es! Sonst bist Du einer weil ich das sage! Und dann beweis mal das Gegenteil, Du Nazi!“

  3. Da werden Türken erschossen und Maßnahmen abgeleitet, aber der Türke als Augenzeuge hat das Maul zu halten. Deutsche Medien berichten nicht und Generalbundesanwaltschaft weiß es besser, sagt das Correctiv (und rührt Schmutz an):

    https://correctiv.org/faktencheck/2020/02/24/anschlag-in-hanau-irrefuehrende-meldungen-dass-tobias-r-angeblich-nicht-der-taeter-war-werden-zehntausendfach-geteilt

    „Bewertung: größtenteils falsch“
    Grund:

    „Die Generalbundesanwaltschaft hat uns gegenüber jedoch noch einmal bekräftigt, dass es keine abweichende Ermittlungsergebnisse seit der Pressekonferenz des Generalbundesanwalts vom 21. Februar gibt. Sie geht demnach weiterhin von Tobias R. als einzigem Hauptverdächtigen aus.“

    Die (weisungsgebundenen) Behörden? Man vergleiche z.B. mit dem Fall Amri (und natürlich mit NSU Kassel):

    http://blauerbote.com/2020/02/24/hanau-morde-behinderung-der-aufklaerung-von-verbrechen/

    „Das ist jedoch nicht das einzige, was Geheimdienstchef Maaßen belastet. Denn wer einen genaueren Blick auf den Fall Amri wirft, dem stehen die Haare zu Berge. Und zwar nicht nur deshalb, weil, wie Ströbele es ausdrückte, jemand eine schützende Hand über Amri gehalten hatte, damit der seinen Anschlag trotz Mitwissens praktisch aller relevanter “Sicherheitsbehörden” durchführen konnte.

    Der “Verfassungsschutz” hatte Amri tatsächlich einen Chauffeur gestellt. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: einen Chauffeur bekommt jemand, der so wichtig ist, dass er einzeln transportiert werden muss, der jedoch nicht selbst fahren kann oder soll. Man vergleiche das mit dem Tatwerkzeug auf dem Breitscheidplatz, und dem, was Amri dort vorgeworfen wird! Amri ist angeblich per Zug geflüchtet – und erschossen wurde er ganz in der Nähe des Ortes in Italien, wo der LKW losgefahren war, den er angeblich zufällig wo ganz anders in Europa gekapert hatte.

    Bei solchen Geschichten (die in der Reihe der Geheimdienstgeschichten keinesfalls Exoten darstellen) stellen sich einem die Nackenhaare auf. Die Personalie Maaßen ist jedoch längst nicht mehr zu halten, falls noch irgendwelche Regeln gelten. Denn Maaßen hatte die Akte Amri persönlich auf dem Schreibtisch – vor dem Anschlag.“

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