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Mordende Nazi-Schweine

NSU-Morde-Skandal: Die Ermordung des Kasseler Internetcafébesitzers Halit Yozgat. Der zum Tatzeitpunkt – nach eigener Aussage vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen – anwesende hessische Geheimdienstler und Nazi-Verbindungsmann Andreas Temme – Spitzname „Klein Adolf“ – will nach eigener Aussage nichts von dem Mord mitbekommen haben, der bei den beteiligten Behördenkreisen auch „die Kasseler Problematik“ genannt wird (9). Die schwarz-grüne hessische Landesregierung hat Akten zu dem Fall für 120 Jahre weggeschlossen (10).

Junge Welt schreibt zu dem „Fall Temme“ (11):

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

Bei der Frankfurter Neue Presse heißt es in dem Artikel „NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„ (12):

„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“

Da hilft dann wohl nur noch das Wegschließen von Akten, um Verwirrung zu stiften und abzulenken und vielleicht auch, um Beweise verschwinden zu lassen. Telepolis schreibt dazu in dem Artikel „Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„ (13):

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

Geheimdienstmann Temme bekam einen ruhigen Job im hessischen Innenministerium. Er wurde in das Kasseler Regierungspräsidium versetzt. Dieses wurde von dem später ermordeten Walter Lübcke geleitet. Bei der Frankfurter Rundschau heißt es dazu (14):

„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem „CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz“ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)

Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und „zum Amtmann befördert“, wie die Initiative schreibt. (…)

Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses „kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn“ gegeben.“

Verweise

(9) https://www.nachdenkseiten.de/?p=34749
(10) https://www.taz.de/Kommentar-Geheimhaltungsfrist-beim-VS/!5423654/
(11) http://www.jungewelt.de/2016/07-25/012.php
(12) http://www.fnp.de/rhein-main/Verfassungsschuetzer-Temme-Nichts-gesehen-nichts-gehoert;art801,2046682
(13) https://www.heise.de/tp/features/Verfassungsschutz-will-NSU-Bericht-fuer-120-Jahre-wegschliessen-3772330.html
(14) https://www.fr.de/rhein-main/nsu-prozess-ere68532/kannte-bouffier-temme-11057378.html

Siehe auch…

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

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