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Propagandakritik gerichtlich verboten

Rechtsanwalt Markus Kompa mit einem neuen Artikel zum Justiz- und Medienskandal um Drewello/Stern/Bertelsmann im Propagandafall Bana Alabed, insbesondere zur letzten Verhandlung vor dem OLG Hamburg mit dem berühmt-berüchtigten Richter Buske: „Das Oberlandesgericht Hamburg im Syrienkrieg – Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (11)„. Hier ein Zitat aus dem Artikel von Markus Kompa, Fachwanwalt für Urheber- und Medienrecht: 

„Die Konsequenz unwidersprochener Kriegspropaganda, nämlich ein im schlimmsten Fall ausgelöster nuklearer Schlagabtausch, interessierte den Pressesenat des Oberlandesgericht Hamburg nicht ansatzweise. Die Geschäftsehre des stern überwiegt nach Meinung des Vorsitzenden Richters Herrn Andreas Buske das Recht des Medienkonsumenten, die Wahrheitsliebe der Propagandaverbreiter zu hinterfragen.

Zweifel an der Wahrheit bewertet das OLG Hamburg als Tatsachenbehauptungen. Die Beweislast trägt der Kritiker, während stern online die dümmlichste Kriegspropaganda ungeprüft ventilieren darf.

Sogar die als Tatsachenbehauptung bewertete Meinungsäußerung, Drewello und stern online verbreiteten Lügen, bleibt dem Blauen Boten verboten.

Ich habe dem Vorsitzenden Herrn Buske im Gerichtssaal die Frage gestellt, wie er den Fall denn 1939 entschieden hätte, wenn der Blaue Bote die Nachrichten über den tatsächlich nur vorgetäuschten Überfall auf den Sender Gleiwitz infrage gestellt hätte. Der Frage konnte man auf der Richterbank nicht folgen.

Mithin darf man also Pressemärchen nicht mehr anzweifeln. Dazu fällt einem eigentlich nur noch das Zitat von George Orwell ein:

Krieg ist Frieden; Freiheit ist Sklaverei; Unwissenheit ist Stärke“


Von den von Herrn Buske kontrollierten Hamburger Gerichten LG Hamburg und OLG Hamburg war nichts anderes zu erwarten, in den nächsten Instanzen sieht das anders aus. Mehr zum Thema hier: Drewello, Bana Alabed, Syrienkrieg.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

6 Kommentare

  1. Kollidiert das nicht mit der Verbreitung von Fake News? Klar, das betrifft nur soziale Netzwerke. Aber dort auch verbreitete/verlinkte Artikel, oder?

    Also Stern-Artikel bei FB verlinken, an FB Fake News melden, welche die dementieren werden, Anzeige gegen FB wegen Fake News gegen FB, Gegenstand in der Verhandlung: Wahrheitsgehalt der Sternmeldung.

    Davon abgesehen ist dieses Urteil ein Skandal und keiner Gesellschaft würdig, die von sich behauptet, Meinungsfreiheit zu leben.

  2. Scheint ein Richter in der alten Nazi-Tradition der Richter zu sein!
    Denn gerade in der Justiz ist die Nazi-Tradition nie aufgearbeitet worden, im Gegentum, sie wird weiter gelebt! Und dieser „Richter“ gehört wohl dazu! Denn diese Richter dürfen frei entscheiden, ihre rechte Gesinnung ist dem Staat (den Politikern) egal – aber nicht den Bürgern!
    Eine Reform des Justizwesens hat nie stattgefunden, in alter Tradition sprechen noch immer Nazi-nahe Richter „Recht“! Wir sehen, wo uns das hinführt. In einen Unrechtsstaat!

  3. In BRD- Gerichten ist die Wahrheit nicht gefragt, sondern es geht darum, system-gerecht zu urteilen. Darum ist die Beweisunterdrückung fast überwiegend die Regel. Ansonsten ist das vorgefasste Urteil nicht zu rechtfertigen. In BRD-Gerichten ist es wie in der Politik und deren Medien-Papageien genauso, wo das ausersehene Opfer zum Täter hochstielisiert wird, um es dann anzugreifen oder zu zerstören.

  4. Falls es am Bundesverfassungsgerichts scheitert, nächste Instanz ist EU Gericht. Ich würde auch Verfassungsbeschwerde einlegen bei Julian Röpke und anderen wegen Kriegshetze gegen Russland und Syrien, verstösst gegen GG Art.26/ 20, Völkerstrafgesetzbuch P.13 und StGB P 80. Und jeder kann Verfassungsbeschwerde einlegen auch ohne Anwalt, muss nur gut begründet werden.

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