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Sex mit 13jährigen Minderjährigen ist schwere Straftat

Kriminalfall in Berlin: Der Lawblog – Udo Vetter – schreibt in dem Artikel „Nur ein Kind ‚in falschen Kreisen‘?„: „[…] sollten die Ermittler vielleicht mal klipp und klar kommunizieren, dass es sich selbst bei einem unterstellten Einverständnis der 13-Jährigen um eine durchaus schwere Straftat handelt, die schon im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft wird (§ 176 StGB). […] Das von der russischen Regierung geäußerte Unbehagen hat also schon etwas mehr Substanz als eine bloße Verwirrung über den Unterschied zwischen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch. Die Fragen aus Russland sind jedenfalls mehr als Propaganda.“. Das sehen die deutschen Leitmedien freilich nicht so wie die deutschen Juristen und das deutsche Gesetz und setzen ihre „besten Russenkämpfer“ auf den Fall an …

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