Gesellschaft Internet Medien Politik Webfundstück

Fachanwalt für IT- Recht: Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung

Rechtsanwalt Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, hat in einem Artikel in seinem bekannten Blog Internet-Law die in der Regel von interessierten Kreisen (aus Politik, Medien, Polizei, Wirtschaft, Think Tanks etc.) gestreuten Mythen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) aus juristischer und interdisziplinärer Sicht untersucht und letztlich auch entzaubert. Ein lesenswerter Beitrag.         

Die Mythen im Überblick:

Mythos 1: Die Vorratsdatenspeicherung ist zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar
Mythos 2: Die Vorratsdatenspeicherung dient nur der Bekämpfung schwerster Straftaten
Mythos 3: Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur Verbindungsdaten gespeichert
Mythos 4: In Norwegen hat die Vorratsdatenspeicherung zur schnellen Aufklärung der Morde von Anders Breivik beigetragen
Mythos 5: Ohne Vorratsdatenspeicherung können Straftaten im Internet praktisch nicht mehr aufgeklärt werden
Mythos 6: Der Polizei müssen alle technisch möglichen Instrumentarien auch zur Verfügung gestellt werden
Mythos 7: Eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wäre problemlos möglich
Mythos 8: Deutschland hat durch die Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des BVerfG gegen Europarecht verstoßen

Was es mit den Mythen auf sich hat, erfährt man hier: Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

Kommentar hinterlassen