Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat im Rahmen des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses klar gemacht, dass sie weiß, dass es bei dieser Mordserie und der staatlichen Beteiligung daran nicht mit rechten Dingen zugeht. Von solchen Aussagen hat sie sich zwar „die Karriere sponsoren lassen“, unternimmt nun als Innenministerin aber nicht wirklich etwas zur Aufklärung des NSU-Skandals, wie es ihre Aufgabe wäre. Mord verjährt nie.
Ein wenig pseudo-kritisches Gemurmel zum Thema und Anbetteln der hessischen Landesregierung sind Show und mit Sicherheit keine echte Ermittlungsarbeit, sodass Faeser im Endeffekt den NSU-Nazi-Skandal deckt. Der Bund darf beziehungsweise muss sogar hier ermitteln. Offiziell tut er es ja, aber irgendwie dann doch nicht… Quasi nach dem Motto: Hauptsache, es kommt nicht dabei rum. Zum NSU-Skandal und der Beteiligung von Faeser an dem Thema (Hervorhebung nicht im Original):
In der Frankfurter Neue Presse konnte man in dem Artikel „NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„ zum NSU-Skandal Folgendes lesen (20):
„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“
Junge Welt schrieb zu „Der Fall Temme“ (21):
„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.
Das Telepolis-Magazin titelte „Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„ (22):
„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“
In einem Beitrag der Frankfurter Rundschau hieß es zu Temme (23):
„Bisher hatte es stets geheißen, Temme habe nur den Neonazi Benjamin Gärtner als V-Mann in der extremen Rechten geführt und dazu fünf Spitzel unter Islamisten. Temme hatte aber offenbar zu weiteren Rechtsextremen Kontakt: Nach FR-Informationen führte er zwei weitere Neonazis vertretungsweise, wenn sein Kasseler Chef vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV), Frank-Ulrich Fehling, krank oder in Urlaub war. Wie oft das vorkam und wie intensiv diese Kontakte waren, ist bisher nicht bekannt. Bereits am Donnerstag hatte Temmes frühere Vorgesetzten Iris Pilling, heute Abteilungsleiterin beim LfV Hessen, vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags anklingen lassen, dass Temme einen Kollegen als V-Mann-Führer vertreten haben könnte. Sie wurde dazu auch in geheimer Sitzung befragt.“
In dem Artikel „Kannte Bouffier Temme?“ meldete die Frankfurter Rundschau dann, dass Temme zum Amtmann befördert und in das Kasseler Regierungspräsidium des später ermordeten Walter Lübcke versetzt wurde (24):
„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem ‚CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz‘ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)
Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und ‚zum Amtmann befördert‘, wie die Initiative schreibt. (…)
Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses ‚kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn‘ gegeben.“
Später meldete die Frankfurter Rundschau: „Mordfall Lübcke. Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst“ (25):
„Der frühere hessische Verfassungsschützer Temme hatte dienstlich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder zu tun.“
Bei „junge Welt“ hieß es in dem Interview mit Prof. Funke mit dem Titel „»Bouffier müsste zurücktreten« Lübcke-Mord und gesperrte NSU-Akten: Sachverständiger fordert politische Konsequenzen. Ein Gespräch mit Hajo Funke„ zu dem Politik-Behörden-NSU-Skandal (26):
„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche ‚rückhaltlose Aufklärung‘ versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?
Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.“
Verweise
(20) http://www.fnp.de/rhein-main/Verfassungsschuetzer-Temme-Nichts-gesehen-nichts-gehoert;art801,2046682
(21) http://www.jungewelt.de/2016/07-25/012.php
(22) https://www.heise.de/tp/features/Verfassungsschutz-will-NSU-Bericht-fuer-120-Jahre-wegschliessen-3772330.html
(23) https://www.fr.de/politik/temme-fuehrte-mehr-v-leute-bekannt-11062662.html
(24) https://www.fr.de/rhein-main/nsu-prozess-ere68532/kannte-bouffier-temme-11057378.html
(25) https://www.fr.de/politik/hessen-verfassungsschuetzer-temme-stephan-befasst-13126669.html
(26) https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/357516.aufkl%C3%A4rungsblockade-bouffier-m%C3%BCsste-zur%C3%BCcktreten.html
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