Stuttgarter Gericht kassiert Verbot von „Corona-Spaziergängen“
„Am 21. Dezember 2021 hatte die Stadt Bad Mergentheim alle Aufrufe zu ‚Corona-Spaziergängen‘ untersagt. (…) Ein präventives Verbot aller unangemeldeter Versammlungen sei deshalb nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands zulässig. Dass ein solcher vorliege, habe die Stadtverwaltung jedoch nicht dargelegt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zulässig.“