Gesellschaft Medien Politik Wirtschaft Wissenschaft

Gewalt gegen Kinder ist verboten

Gewalt gegen Kinder ist verboten. Befinden sich Kinder in einer Situation, in der Gewalt gegen sie ausgeübt wird, sind sie sofort aus dieser Situation herauszubringen.

Der Maskenzwang in der Schule beinhaltet körperliche Gewalt (Atmung/CO2, aufgerissene Ohren, Zahnschäden etc.) sowie psychische Gewalt in verschiedenen Formen.

Gewalt gegen Kinder ist unter allen Umständen verboten und kann auch nicht durch einen „höheren Zweck“ gerechtfertigt werden. Daher ist der Rohrstock in Schulen auch verboten und nicht „wegen der Bildung“ erlaubt.

Genauso ist es verboten, Eltern mit Gewalt zu zwingen, sich an der Gewalt gegen ihr eigenes Kind zu beteiligen sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind nachhaltig zu beschädigen.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

Ein Kommentar

Kommentar hinterlassen