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Corona: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsanwältin

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner bezeichnet die Anti-Corona-Maßnahmen zu Recht als verfassungswidrig und hat Normenkontrollklage gegen die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg eingelegt. Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen sie. Ein unfassbarer Skandal.

[Updates vom 9.4.: Corona-Verfassungsklage: Website der Rechtsanwältin Beate Bahner abgeschaltet und Eilantrag beim Verfassungsgericht gegen Corona-Maßnahmen]

RP Online schreibt:

„Heidelberg Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in Baden-Württemberg nach einem öffentlichen Aufruf zum ‚Widerstand‘ gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen gegen eine Rechtsanwältin aus Heidelberg.

Die Juristin soll über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen und darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen haben, wie die Ermittler am Mittwoch in Heidelberg und Mannheim mitteilten. Die Ermittlungen in dem Fall liefen.“

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern, hatte in der Ankündigung ihrer Normenkontrollklage geschrieben:

„Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. (…) Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.

Später hat Beate Bahner eine ausführliche Begründung ihrer Rechtsmeinung dargelegt, die als PDF zur Verfügung steht: „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist – und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland„. Im Rubikon-Magazin gibt es einen erläuternden Artikel dazu: „Die Regierung macht sich strafbar„.

Eine Straftat konnte ich auf der Website von Rechtsanwältin Bahner nicht entdecken (Stand 8.4.2020, ca. 22 Uhr).

Bitte beachten Sie die

Expertenstimmen zur Coronakrise

sowie

Die Obduktion der Corona-Toten – Prof. Püschel nach Obduktionen in Hamburg: ‚Ohne Vorerkrankung ist an Covid-19 noch keiner gestorben„.

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