Die Heidelberger Fachrechtsanwältin Beate Bahner klagt gegen die Anti-Corona-Maßnahmen und bezeichnet sie als verfassungswidrig. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie. Heute wurde zu dem ihre Website ausgeschaltet. Ähnlich erging es der Homepage von Dr. Wodarg. Bahner hat mittlerweile ein Statement zu dem Vorfall veröffentlicht.
beatebahner.de ist „403 forbidden“, wahrscheinlich vom Hoster gesperrt, wahrscheinlich auf Anweisung der Staatsanwaltschaft (siehe meinen Artikel von gestern dazu weiter unten), die der Rechtsanwältin ohne einen konkreten Grund zu nennen Straftaten vorwirft:
Der Stand gestern:
Corona: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsanwältin
Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner bezeichnet die Anti-Corona-Maßnahmen zu Recht als verfassungswidrig und hat Normenkontrollklage gegen die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg eingelegt. Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen sie. Ein unfassbarer Skandal.
„Heidelberg Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in Baden-Württemberg nach einem öffentlichen Aufruf zum ‚Widerstand‘ gegen die staatlichen Corona-Beschränkungen gegen eine Rechtsanwältin aus Heidelberg.
Die Juristin soll über ihre Internetseite zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen und darüber hinaus für Karsamstag zu einer bundesweiten Demonstration aufgerufen haben, wie die Ermittler am Mittwoch in Heidelberg und Mannheim mitteilten. Die Ermittlungen in dem Fall liefen.“
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern, hatte in der Ankündigung ihrer Normenkontrollklage geschrieben:
„Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. (…) Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.„
Später hat Beate Bahner eine ausführliche Begründung ihrer Rechtsmeinung dargelegt, die als PDF zur Verfügung steht: „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist – und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland„. Im Rubikon-Magazin gibt es einen erläuternden Artikel dazu: „Die Regierung macht sich strafbar„.
Eine Straftat konnte ich auf der Website von Rechtsanwältin Bahner nicht entdecken (Stand 8.4.2020, ca. 22 Uhr).
Statement von Beate Bahner, per E-Mail (Hier der Eilantrag als PDF: Beate Bahner, Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht am 8.4.2020 wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland):
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.
Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!
1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.
Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.
Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.
Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J
Ihre Beate Bahner
Bitte beachten Sie „Corona-Krise: 60 Experten-Statements„. Auszüge:
„Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die vom Virus ausgeht. Und der astronomische wirtschaftliche Schaden, der jetzt entsteht, ist der Gefahr, die von dem Virus ausgeht, nicht angemessen. Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird … (…) So sei bisher in Hamburg kein einziger nicht vorerkrankter Mensch an dem Virus verstorben. (…) Es gebe keinen Grund für Todesangst im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Krankheit hier in der Region Hamburg, sagt er““
Professor Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner und Chef der Hamburger Rechtsmedizin.
„Nach langer Bedenkzeit wende ich mich an die verbliebenen Vernunftbegabten. Und ich möchte mir trotz möglicher Anfeindungen, Shit Storms oder Stigmatisierung das Recht nicht nehmen lassen, Kommentare von Journalisten, sogenannten Experten sowie Entscheidungen politischer Verantwortungsträger kritisch zu hinterfragen. (…) Prozentsatz von schweren Fällen und Todesraten um den Faktor 10 überschätzt. (…) Wer das aktuelle Vorgehen fälschlicherweise als angemessen bewertet, müsste dies anlässlich der jährlichen Influenza-Daten bei uns wohl jedes Jahr in der Influenza-Saison mit gleicher Konsequenz aufs Neue erfordern müssen.“
Professor Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Österreich.
„Die Furcht vor Covid-19 basiert auf seiner hohen geschätzten Todesrate – laut Weltgesundheitsorganisation und anderen Organisationen sind 2 bis 4% der Menschen mit bestätigtem Covid-19 gestorben. (…) Wir glauben, dass diese Schätzung zutiefst fehlerhaft ist. (…) Wenn die Zahl der tatsächlichen Infektionen viel größer ist als die Zahl der Fälle – um Größenordnungen größer – dann ist auch die tatsächliche Sterblichkeitsrate viel niedriger. Das ist nicht nur plausibel, sondern nach dem, was wir bisher wissen, auch wahrscheinlich.“
Professor Dr. Eran Bendavid und Professor Dr. Jay Bhattacharya sind Medizin-Professoren an der Stanford-Universität, USA.
„Persönlich würde ich sagen, dass der beste Ratschlag ist, weniger Zeit mit dem Anschauen von Fernsehnachrichten zu verbringen, die sensationell und nicht sehr gut sind. Ich persönlich halte diesen Covid-Ausbruch für eine schlimme Wintergrippeepidemie. In diesem Fall hatten wir im letzten Jahr 8000 Todesfälle in den Risikogruppen, d.h. über 65% Menschen mit Herzkrankheiten usw. Ich glaube nicht, dass der aktuelle Covid diese Zahl überschreiten wird. Wir leiden unter einer Medienepidemie!“
Professor Dr. John Oxford von der Queen Mary Universität London, Großbritannien, weltweit führender Virologe und Influenza-Spezialist.
“’Was wir brauchen, ist die Panik zu kontrollieren‘, sagte er. Im Großen und Ganzen wird es uns gut gehen. (…) Aber er wirft den Medien auch vor, unnötige Panik zu verursachen, indem sie sich auf die unerbittliche Zunahme der kumulativen Zahl der Fälle konzentrieren und Prominente ins Rampenlicht rücken, die sich mit dem Virus infizieren. Im Gegensatz dazu hat die Grippe seit September 36 Millionen Amerikaner erkrankt und schätzungsweise 22.000 getötet, so die CDC, aber diese Todesfälle werden weitgehend nicht gemeldet.”
Professor Dr. Michael Levitt, Professor für Biochemie, Stanford University, USA. Nobelpreis für Chemie 2013.
„Zunächst: Mit der Verdreifachung der Tests ergab sich auch etwas mehr als eine Verdreifachung der positiv Getesteten. Diese Verdreifachung wurde den Bürgerinnen und Bürgern als Verdreifachung der Infizierten vorgeführt. (…) Weitreichende Entscheidungen bedürfen gesicherter Grundlagen. Genau das ist bisher vernachlässigt worden. Die wiederholte Gleichsetzung der Zahl positiv Getesteter mit der Zahl der Infizierten vernebelt den Blick, die Zählweise bei Corona-Toten ebenfalls. (…) Der Maßstab der Regierung, ab wann eine Abschwächung der Maßnahmen geboten ist, basiert auf einer Scheinzahl von Infizierten, die aber nichts mit der Realität gemein hat.“
Professor Dr. Gerd Bosbach, emeritierter Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches „Lügen mit Zahlen“.
„Coronaviren sind uns bekannt aus der Vergangenheit (…) Die Daten aber sprechen dafür, dass diese Erkrankung weniger gefährlich ist als Influenza. (Bei) Influenza können wir uns doch noch alle gut daran erinnern, wie es 2017 zu einer schweren Ausbruchsituation kam. Letztendlich mit 27000 Toten in Deutschland und diese 27000 Tote, die scheinen Manche verdrängt zu haben. (…) Es kann nicht sein, dass wir uns nur noch um Corona kümmern und dass irgendwo die Gefahr besteht, dass irgendwelche anderen Keimausbrüche zum Beispiel resultieren.“
Professor Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen.
„Ist unser Kampf gegen den Coronavirus schlimmer als die Krankheit? (…) Mögliche Anwendung eines ‚Herdenimmunitäts‘-Ansatzes (…) Die Daten aus Südkorea (…) zeigen, dass 99 Prozent der aktiven Fälle in der generellen Population ‚mild‘ sind und keine spezifische medizinische Behandlung brauchen. (…) Die Todesfälle sind vor allem bei älteren Menschen, bei Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wie Diabetes und Herzkrankheiten sowie bei Menschen in beiden Gruppen zu finden. Dies gilt nicht für infektiöse Geißeln wie die Grippe. Die Grippe trifft ältere und chronisch kranke Menschen ebenfalls hart, aber sie tötet auch Kinder.“
Dr. David Katz, Universität Yale, USA, Gründungsdirektor des Yale University Prevention Research Center.
„Dieses Beweisfiasko schafft eine enorme Unsicherheit über das Risiko, an Covid-19 zu sterben. Gemeldete Todesfälle, wie die offizielle Rate von 3,4% der Weltgesundheitsorganisation, sind entsetzlich – und bedeutungslos. Patienten, die auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sind unverhältnismäßig viele mit schweren Symptomen und schlechten Ergebnissen. Da die meisten Gesundheitssysteme nur über begrenzte Testkapazitäten verfügen, könnte sich die Selektionsverzerrung in naher Zukunft sogar noch verstärken. (…) Eine bevölkerungsweite Todesfallrate von 0,05% ist niedriger als die der saisonalen Grippe. Wenn dies die tatsächliche Rate ist, kann die Abriegelung der Welt mit potenziell enormen sozialen und finanziellen Folgen völlig irrational sein.“
Professor Dr. John Ioannisdis, Stanford-University, USA.
„Corona: Eine Massenpanik-Epidemie. (…) Die WHO schätzt, dass eine Grippesaison etwa 500.000 Menschen tötet, d.h. etwa 50 Mal mehr als diejenigen, die bisher während der mehr als dreimonatigen Coronavirus-Epidemie gestorben sind. (…) Während der Influenzapandemie 2009 wurden keine solch drakonischen Maßnahmen ergriffen, und sie können natürlich nicht jeden Winter, der das ganze Jahr über andauert, angewandt werden, da es irgendwo immer Winter ist. Wir können nicht die ganze Welt dauerhaft abschalten.“
Professor Dr. Peter C. Gøtzsche, Medizinforscher und Professor an der Universität Kopenhagen.
„Das Virus hat nach meiner Auffassung – und da habe ich eine große Übereinstimmung mit viele anderen Medizinern – in etwa die gleiche Gefährlichkeit wie Influenza. Wir sehen das an den Todesraten, die in etwa bei 0,3 bis 0,7 Prozent liegen. Das entspricht dem, was wir bei Influenza auch sehen. Der Verlauf ist ähnlich. Also es ist ein Erkrankung des Hals-Nasenbereiches bis hin zur Lunge. Das ist eine Infektion, die ähnlich verläuft wie Influenza und auch ähnlich ansteckend ist. (…) Masern sind deutlich gefährlicher.“
Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe.
„[Frage: Frau Professorin Edenharter, sind die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen überhaupt vom Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gedeckt?]
Ein klares Nein. Es fehlt zu allererst an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind zumindest in einigen Bundesländern Regelungen beschlossen worden, die die Freiheitsrechte bestimmter Personengruppen unverhältnismäßig stark einschränken.“
Professor Dr. Andrea Edenharter, Rechtsprofessorin.
„Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (…) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann.“
Professor Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München.
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