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Stay Behind – Affair Bommeleeër: Justiz sieht Polizeiführung hinter der Anschlagsserie der 80er Jahre

Die Bombenlegeraffäre der 80er Jahre in Luxemburg soll wie der aufgeflogenen False-Flag-Terror in Italien und wahrscheinlich auch der Anschlag auf das Oktoberfest in München zur „Stay Behind“-Strategie der NATO gehören: Terrorschocks für die Bevölkerung, die den Linken angelastet werden, tatsächlich ober von Geheimdienstlern, Polizisten und Rechtsextremen in „staatlichem“ Auftrag durchgeführt werden. 

Die luxemburgische Justiz geht jetzt gegen einige Beschuldigte vor. Vielleicht kann es hier, wie in Italien, etwas Aufklärung geben. In Deutschland wurden zuletzt auch wieder Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats aufgnommen, allerdings sind die Ermittler/Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden, wie ja vor Kurzem auch der Europäische Gerichtshof richtig feststellte.

Zitat aus dem Telepolis-Artikel „Affair Bommeleeër: Justiz sieht Polizeiführung hinter der Anschlagsserie der 80er Jahre“ von Markus Kompa zu den Stay-Behind-Ereignissen in Luxemburg:

„Zwischen 1984 und 1986 hielten erstaunlich professionelle Terroristen das Großherzogtum Luxemburg in Atem. Nachdem die finanziellen Mittel für Polizei- und Antiterroreinheit dramatisch aufgestockt wurden, endete die mysteriöse Anschlagsserie so plötzlich, wie sie begonnen hatte. Selbst die CIA rätselte, wer ein Interesse an jenem Terror ohne politisches Motiv haben konnte (Affair Bommeleeër: CIA tappte 1986 im Dunkeln).

2013 klagte die Staatsanwaltschaft trotz Einschüchterungsversuchen die beiden vormaligen Elite-Polizisten Marc Scheer und Jos Wilmes unter dem Vorwurf an, die Attentate inszeniert zu haben. Im darauffolgenden Prozess wurden zahlreiche Polizisten, Geheimdienstler und Spitzenpolitiker in den Zeugenstand gebeten, die sie sich bisweilen in Widersprüche verstrickten oder die Aussage mannhaft verweigerten (In Luxemburg kocht Stay Behind hoch). „

Vergleiche zum Thema auch den Artikel „Behinderung der Aufklärung von Verbrechen“ zu weiteren Fällen.

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