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Landgericht Hamburg: Wer „Fake News“ aufdeckt, macht sich strafbar

Es dürfte kaum jemandem bewusst sein, aber es ist leider kein Witz: Das LG Hamburg vertritt momentan nach Maßgabe des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) die Auffassung, dass sich strafbar macht, wer einem Journalisten oder wem auch immer Fake News ankreidet. Und zwar völlig unabhängig von der Beweislage. Das Gericht droht mit bis zu einem halben Jahr Haft und 100000 Euro Strafe.

In dem aktuellen Verfahren, in dem das LG Hamburg dies zunächst auf Betreiben des Stern (Verlag Gruner + Jahr, Bertelsmann-Konzern) beschlossen hat, vertritt Rechtsanwalt Markus Kompa die Gegenseite – mich – und versucht, das Schlimmste zu verhindern. Er berichtet in seinem Blog ausführlich über die juristischen Auseinandersetzungen.

Die Beweislage ist eindeutig nicht auf Seiten des Stern, denn dieser versucht, die bizarre Bana-Alabed-Propagandastory immer noch vor Gericht als die reine Wahrheit zu verkaufen. Dass das kleine Mädchen dabei von mehreren Seiten auf das Übelste missbraucht wird, scheint nicht zu stören.

Das Gericht wiederum „argumentiert“, nachdem OLG Hamburg und Stern sich telefonisch ausgetaucht hatten, man dürfe niemals einem Journalisten oder wem auch immer „Fake News“ unterstellen oder ankreiden, denn man wisse ja nicht, was in seinem Kopf vorging. Man müsse beweisen, dass jemand mit Absicht lügt. Die wissenschaftliche Beweislage zum Artikelthema beispielsweise spiele dabei keine Rolle. Hinsichtlich seiner Pflichten wird der Fake-News-Autor damit also quasi für unzurechnungsfähig erklärt.

Sollten die bisherigen Beschlüsse des LG Hamburg und des OLG Hamburg weiterhin Bestand haben, dürfte niemals mehr gesagt werden „Journalist XYZ vom XYZ veröffentlichte zum Thema XYZ Fake News“ – selbst wenn man alle Beweise dafür hat. Man würde sich beispielsweise auch strafbar machen, wenn man so jemandem ankreidet, er habe die Lügengeschichte verbreitet, die Erde sei eine Scheibe.

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5 Kommentare

  1. Kranke Hamburger Gerichte! Ein durchgeknallter Bürgermeister aus der Rechtsaussenfraktion der SPD! Ein kranker Staat, der „SEINE“ Medien schützen will!
    Wo bleibt der Bürger – als Verlierer auch noch als Zahlemann für diese Idioten, die von Demokratie so viel Ahnung haben wie ich von Submolekularen Prozessen, am Ende? Er wird immer der Beschissene bleiben! Und mit Merkel fing es erst an. Und die Medien machen auf ihrem transatlantik-Pfad freudig mit.

  2. „Fake News“ bedeutet nichts anderes als „Falschnachricht“, und sagt über den Autor erstmal GAR NICHTS aus. Für eine Fake-Nachricht kann es viele Gründe geben. Insofern ist diese Argumentation für die Tonne.
    Wer derart begründet, entlarvt jedoch vielmehr seine eigene Denke und Intension, bzw. verrät, was in „höheren Kreisen“ offenbar tatsächlich GEMEINT IST, wenn von „Fake-News“ gesprochen wird, nämlich: eine persönliche Diskreditierung, und nicht etwa „Falschnachricht“.
    Lügen haben bekanntlich „kurze Beine“, bei langfristiger Verlogenheit und Rechtsbeugung befürchte ich jedoch, dass sie nachhaltige physische Veränderungen mit sich bringt bzw. die Hirnverbindungen sich durch dauernde Fehlprogrammierung derart (irreversibel) krankhaft verändern, dass ein natürliches Differenzieren nicht mehr möglich ist.
    Der Richter sollte einen speziellen (IQ-)Test machen lassen, der die für das Richteramt unerlässliche Differenzierungsfähigkeit überprüft…

  3. „Das Gericht wiederum ‚argumentiert‘, … man dürfe niemals … wem auch immer ‚Fake News‘ unterstellen oder ankreiden, denn man wisse ja nicht, was in seinem Kopf vorging. […] Das Gericht droht mit bis zu einem halben Jahr Haft und 100000 Euro Strafe.“

    Der Vollzug einer solchen Rechtsprechung könnte bewirken, dass entweder sich die politisch extrem rechts stehende Willkürjustiz eines kapitalistischen Unrechtsstaates offenbart oder nicht allein seitens der besagten Zeitschrift ständig des Verbreitens von „Fake News“ beschuldigte Journalistinnen und Journalisten von RT Deutsch demnächst im Geld schwimmen werden.

  4. Der Begriff „Fake News“ wurde doch vom Mainstream, also solchen Blättern wie dem „Stern“, mehr wohl noch von ARD und ZDF bei uns in Deutschland „populär“ gemacht. Wobei denen zufolge „Fake News“ natürlich nur von russischen Medien oder unabhängigen Journalisten im Netz verbreitet werden. Jetzt würde mich einmal interessieren, ob es dann auch eine strafbare Handlung ist, wenn z.B. RT von der ARD der „Fake News“-Verbreitung bezichtigt wird. Oder Ken Jebsen. Oder irgendein privater Mensch bei Facebook. Wenn man der Begründung des Gerichts folgt, ist der Begriff „Fake News“ damit obsolet. Er ist im Grunde nicht anwendbar. Vor seiner Verwendung kann nur gewarnt werrden!

    1. Anmerkung: Im Verfahren geht es nicht nur um „Fake News“, sondern um „Lügen“, „Lügengeschichten“, „Fälschungen“, „Falschnachrichten“, „Verbreitung von Lügengeschichten“, „verbreitet eine Lügengeschichte weiter“ usw. All das darf/dürfte nicht mehr gesagt werden bzw. im Klagefall durch den „Beleidigten“ hat man dann entsprechende Konsequenzen zu fürchten. Ich habe hier nur „Fake News“ als Beispiel genommen. Eben auch wegen der richtig beschriebenen „Popularität“.

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