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Nach Rostock-Lichtenhagen verschärfte die CDU das Asylrecht

Am 22. August 1992 – vor genau 25 Jahren – begannen im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen schwere Ausschreitungen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte, später auch gegen vietnamesische Gastarbeiter. Nur mit viel Glück kam es dabei nicht zu Todesfällen. Die CDU-CSU-FDP-Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl, zu der damals auch schon die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Jugend- und Familienministerin zählte, reagierte auf die „Asyldebatte“ und verschärfte die Gesetze – und zwar gegen die Asylbewerber.

In der Wikipedia heißt es im Artikel zu den Auschreitungen von Rostock-Lichtenhagen vom 22.-26. August 1992: „An den Ausschreitungen beteiligten sich mehrere hundert teilweise rechtsextreme Randalierer und bis zu 3.000 applaudierende Zuschauer, die den Einsatz von Polizei und Feuerwehr behinderten. Nachdem die Aufnahmestelle am Montag, dem 24. August, evakuiert worden war, wurde das angrenzende Wohnheim, in dem sich noch über 100 Vietnamesen und ein Fernsehteam des ZDF aufhielten, mit Molotowcocktails in Brand gesteckt. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen zog sich die Polizei zeitweise völlig zurück und die im brennenden Haus Eingeschlossenen waren schutzlos sich selbst überlassen.“.

1993 – also relativ zügig nach den Ausschreitungen von Lichtenhagen – beschloss die Bundesregierung mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Verschärfung der Asylgesetze. Im Wikipedia-Artikel zum Asylrecht in Deutschland heißt es dazu: „[…] nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen. […] Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering und lag zwischen 2002 und Mitte 2013 bei unter 2 %.[11]„.

Die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel leistete sich als Ministerin Ende August 1992 einen besonderen Fauxpas, als sie sich im Gespräch mit rechtsextremen Rostocker Jugendlichen zu den Ausschreitungen argumentativ in die Tasche stecken ließ. Ein solches Rumdrucksen würde ihr heutzutage alleine schon aus machtpolitischen Gründen nicht mehr passieren…

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