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OLG Hamburg: stern.de vs. blauerbote.com – Fake News

Am Hamburger Oberlandesgericht beziehungsweise am Landgericht Hamburg finden zur Zeit juristische Auseinandersetzungen zwischen stern.de und einem Stern-Journalisten einerseits und mir als Betreiber des Blogs Blauer Bote Magazin andererseits statt. Dabei geht es um Aussagen meinerseits gegen den Stern aus dem Bereich „Propaganda und Fake News“ zu einem Stern-Artikel zum tatsächlichen oder angeblichen „Twitter-Mädchen“ Bana Alabed (Aleppo, Syrien). Der Stern verlangt die Löschung entsprechender Blauer-Bote-Artikel, denn bei dem Fall Bana Alabed handele es sich nicht um Propaganda, eine Fälschung etc. und entsprechende Attributierungen seien zu unterlassen. Eine ganze Stange Geld soll mich das alles natürlich auch noch kosten.

Das Ganze begann im Dezember 2016 mit einer Abmahnung samt der üblichen Löschungs- und Unterwerfungsforderungen und natürlich einer Rechnung von über tausend Euro. Dem habe ich nicht Folge geleistet und erst einmal abgewartet. Den Anwalt habe ich per Mail noch einmal mit entsprechenden Belegen auf den Al-Qaida-Hintergrund der Bana-Alabed-Story hingewiesen, interessiert hat es offenbar nicht.

Ende Februar 2017 flatterte völlig unerwartet ein Beschluss des OLG Hamburg zu der Sache in meinen Briefkasten, natürlich verbunden mit weit größeren Kosten. Auf diese Weise habe ich erstmals erfahren, dass ich schon vor dem LG Hamburg gegen den Stern und seinen Qualitätsjournalisten gewonnen hatte. Bizarrerweise habe ich die erste Runde vor dem LG Hamburg gewonnen, ohne überhaupt davon zu wissen! So etwas ist offenbar möglich. „Wegen der großen Eile“ heißt es dann. Der Beschluss des OLG-Hamburg war dann schon die zweite Runde, denn der Stern legte Widerspruch ein und ging in die nächste Instanz, Oberlandesgericht. Und zu der Sache war ich auch nicht eingeladen. Ich habe lediglich danach den fertigen Beschluss bekommen und so überhaupt erst davon erfahren!

Dann habe ich sofort (m)einen Fachanwalt kontaktiert. Wir haben Widerspruch gegen den Beschluss des OLG Hamburg eingelegt und meiner Ansicht nach ziemlich gute Karten, denn der Fall Bana Alabed und die „Berichterstattung“ in deutschen Leitmedien und Qualitätsmedien darüber entsprechen so dermaßen den wissenschaftlichen Kriterien, nach denen Propaganda definiert wird und verstoßen dermaßen gegen die Definition von „Nachricht“ oder gegen journalistische Regeln, dass von den Fakten her alles klar für mich spricht. Ob das reicht, wird sich zeigen.

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

27 Kommentare

  1. Ich finde es gut, dass Sie dem Druck nicht nachgegeben haben und den Artikel online gelassen haben. Chapeau.
    Allerdings ist es recht schwierig nachzuvollziehen was wahr und was falsch ist. Die Lage in Syrien ist sehr kompliziert und teilweise nicht durchschaubar. Ihre Argumente und Quellennachweise scheinen jedoch schlüssig und nachvollziehbar. Deshalb hoffe und denke ich, dass sie gut aufgestellt sind. Ich drücke die Daumen und hoffe dass das Gericht zu ihren Gunsten entscheidet. Bleiben sie stark.

  2. Ich glaube Hadmut Danisch hat da genau das gleiche Problem. Er hat da nur mit Gerichten mehr Erfahrung. Man muss wohl gleich bei der ersten Abmahnung Schutzschriften. Weil dann wird das ansonsten alles ganz schnell wegen großer Eile und ohne das man was mitbekommt durchgewunken. Wiki scheint das ganz gut zu erklären.
    Ansonsten den Artikel von Danisch mal lesen, hilft vielleicht weiter. Sollte eigentlich bekannt sein, war ja auch auf der Propagandaschau drüber berichtet worden. http://www.danisch.de/blog/2017/02/19/die-ard-als-krimineller-zensur-vollstrecker/

  3. Das ist eine konzertierte Aktion. Schau mal ins Blog von Hadmut Danisch, bei dem versucht der MDR gerade ähnliches. Die Fake-News-Initiative hat wenig Hand und Fuß, eine Abmahnwelle ist für kleinere Blogger jedoch ruinös.

  4. Liebe Leser,
    wer glaubt, die Justiz ist an der Wahrheit und Gerechtigkeit interessiert, glaubt wohl auch noch an Klapperstorch, Weihnachstmann, Osterhasen, usw. Beweisunterdrückung ist da fast schon Standart. Denn es ist eine System-(schutz-) Einrichtung. Dafür könnte ich dicke Bücher schreiben und die Beweise vortragen.

  5. Geht es dabei denn um Tatsachenbehauptungen?
    Etwas als Propaganda (oder nicht) zu bezeichnen ist reine Wertungssache und damit von der Meinungsfreiheit geschützt (selbst wenn es eine abstruse Behauptung wäre, Ausnahme nur wenn es zur „Schmähkritik“ wird).

    Falls noch nicht bekannt: hier ein Blogartikel, in dem ich nachweise, daß auch die Englischkenntnisse der Mutter und selbst ihres Englischlehrers Mr Alhamdo nicht ausreichen, um auf native speaker-Niveau zu tweeten. Das Projekt Bana wurde von Großbritannien aus lanciert (und vermutlich auch finanziert, Quellen im Artikel).

    https://barbaramckenzie.wordpress.com/2016/12/22/unravelling-bana-a-response-to-bellingcats-article-finding-bana/

  6. Bitte vor der Freischaltung um Korrektur meiner Fehler, denn ich bin vor Korrekturleung versehentlich auf abschicken getippt. Danke . z. B. beim Wort selbst, habe ich das t, bei Spende das n, bei Kampf das gegen rechts – vergessen ! Ich bitte um entsprechende Korrektur vor Freischaltung Danke

  7. Selbst wenn ein Spenden-Konto eingerichtet würde, wäre es vor dem Zugriff dieser System-Vollstrecker (Gerichts- „Vollzieher“) nicht sicher ! Diese Erfahrung habe ich jetzt aktuell gerade machen müssen. Alle Begründungen dafür waren zwar erstunken und erlogen, von falschen Angaben/Aussagen, über Beweis- Unterdrückungen, Betrug, usw. haben die Veranlasser und ihre Helfer aus der Justiz nichts ausgelassen, um mich, wenn möglich zu vernichten. Wir leben ja nach der Aussage „unserer Politiker“ und „Staats“- Juristen in einem RechtS-Staat. Warum Selbige aber mit Millionenaufwand den – Kampf gegen rechts – fordern und fördern- ? Das ist mir ein Rätsel !

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