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Überwachung durch Maut-Bewegungsprofile

Die Erhebung der umstrittenen (sagen wir lieber: total bescheuerten und unnötigen) PKW-Maut (eine CSU-Idee) soll jetzt – überraschend – anhand der elektronischen Erfassung der Autokennzeichen erfolgen. Dabei werden diese Daten über ein Jahr gespeichert. Der Staat erhält somit vollständige Bewegungsprofile jedes Autos/Autofahrers und speichert diese als Vorratsdaten weit in die Zukunft hinein. Argumentativ bedient man sich hierbei eines Kunstgriffs. Bei Internet Law gibt es einen guten Artikel zu dem Thema: „Beeindruckender neuer Überwachungscoup der Bundesregierung: Das Maut-Gesetz“ 

Der Autor des Artikels, Rechtsanwalt Thomas Stadler, kommt hinsichtlich des neuen Gesetzes zu einem vernichtenden Ergebnis: „Nach meinem ersten Eindruck ist das Gesetz verfassungswidrig. Es gibt andere, weniger eingriffsintensive Möglichkeiten um dasselbe Ziel und Ergebnis zu erreichen. Man kann sich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass hier schlicht ein Überwachungssystem geschaffen werden soll, für das es – jedenfalls wenn es um Zwecke der Maut geht – noch nicht einmal eine naheliegende Notwendigkeit gibt.“.

Was man zum dem Thema noch dringend ergänzen sollte: „Eine Verwendung für andere Zwecke, etwa Verkehrsüberwachung oder Personenfahndung, ist derzeit vom geplanten Gesetz nicht vorgesehen und untersagt.“, heißt es etwas bei golem.de. Eine solche überspezifische Formulierung mit „derzeit“ nutzt man gerne, um nicht lügen zu müssen, denn genau eine solche Verwendung wird auch kommen. Nicht „derzeit“, aber irgendwann. Wahrscheinlich schon bald.

[UPDATE] Auch bei Netzpolitik gibt es einen Artikel zu dem Thema („Kennzeichenscanner und Rasterfahndung von Autos: Wir veröffentlichen den Gesetzesentwurf zur Pkw-Maut (Update)„). Ein Auszug: „Vor fast drei Jahren haben wir berichtet, das die ‚Automatische Kennzeichenfahndung‘ gängige Praxis bei deutschen Polizeibehörden ist. Alleine in einem einzelnen Fall hatte das Bundeskriminalamt 3,8 Millionen Auto-Kennzeichen fotografiert und gerastert. Vor diesem Hintergrund ist es absehbar, dass dieses System früher oder später für eine Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung von Autos genutzt werden wird. Egal was der Gesetzentwurf jetzt sagt.“.

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