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Die Nazi-Schützer

Deutschland verweigert vor der UN-Generalversammlung die Bekämpfung von Nazi-Verherrlichung und Rassismus-Praktiken.

von Jens Bernert

Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York untersteht dem Auswärtigen Amt unter Außenministerin Annalena Baerbock (1). Eine der ersten Amtshandlungen von Baerbock (Die Grünen) bestand ganz offensichtlich darin, die deutschen Vertreter bei den Vereinten Nationen anzuweisen, der Resolution der Generalversammlung gegen Nazismus, Neonazismus und Rassismus im Gegensatz zu Israel und 129 anderen Ländern nicht zuzustimmen.

In der Pressemitteilung der Vereinten Nationen zur Sitzung der Generalversammlung vom 16. Dezember 2021 heißt es, übersetzt auf Deutsch, zu der Anti-Nazi-Resolution der Weltgemeinschaft (2, 3):

„Mit 130 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen (Ukraine, Vereinigte Staaten) und 49 Enthaltungen nahm die Versammlung den Resolutionsentwurf I‚ Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die dazu beitragen, zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz zu schüren‘ an.

Die Versammlung drückte ihre tiefe Besorgnis über die Verherrlichung der Nazibewegung, des Neonazismus und ehemaliger Mitglieder der Waffen-SS-Organisation aus, u.a. durch die Errichtung von Denkmälern und Gedenkstätten, die Abhaltung öffentlicher Demonstrationen im Namen der Verherrlichung der Nazi-Vergangenheit, der Nazibewegung und des Neonazismus und die Erklärung oder den Versuch, diese Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition gekämpft, mit der Nazibewegung kollaboriert und Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, zu ‚Teilnehmern an nationalen Befreiungsbewegungen‘ zu erklären.

Darüber hinaus forderte die Versammlung die Staaten nachdrücklich auf, alle Formen der Rassendiskriminierung mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen, auch durch die Gesetzgebung, und forderte sie auf, sich mit neuen und neu entstehenden Bedrohungen auseinanderzusetzen, die sich aus der Zunahme von Terroranschlägen ergeben, die durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz oder im Namen der Religion oder Weltanschauung verübt werden. Sie fordert die Staaten auf, dafür zu sorgen, dass die Bildungssysteme die notwendigen Inhalte entwickeln, um eine korrekte Darstellung der Geschichte zu vermitteln und Toleranz und andere internationale Menschenrechtsgrundsätze zu fördern. Sie verurteilt ferner vorbehaltlos jede Leugnung oder jeden Versuch der Leugnung des Holocaust sowie jede Äußerung von religiöser Intoleranz, Aufwiegelung, Belästigung oder Gewalt gegen Personen oder Gemeinschaften auf der Grundlage ihrer ethnischen Herkunft oder ihres religiösen Glaubens.“

Die Information darüber, welche Regierungen sich nicht zu einer Verurteilung von Nazis und Rassismus durchringen konnten oder wollten, ist gar nicht so einfach zu finden. In den deutschen Medien hat dieses Ereignis „nie stattgefunden“. Einen Bericht darüber findet man lediglich bei RT DE (4). Die russische UN-Mission hat einen Screenshot mit den Ländern und ihrem Abstimmungsverhalten bei Twitter gepostet (5). Wie Deutschland haben sich auch andere NATO- und EU-Staaten sowie weitere Staaten der Westlichen Wertegemeinschaft wie die Schweiz, Australien, Neuseeland und Japan enthalten. Israel hat im Gegensatz dazu für die Annahme der Resolution und die Verurteilung der Nazi-Verherrlichung gestimmt.


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/auslandsvertretungen-node/staendige-vertretungen/217694
(2) https://www.un.org/press/en/2021/ga12396.doc.htm
(3) https://www.craigmurray.org.uk/archives/2021/12/protecting-the-nazis-the-extraordinary-vote-of-ukraine-and-the-usa/
(4) https://de.rt.com/international/128589-un-erklarung-gegen-verherrlichung-nazismus-verabschiedet-brd-enthalten-ukraine-usa-dagegen/
(5) https://twitter.com/RussiaUN/status/1471589093305954310/photo/1

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Dieser Beitrag erschien zuerst im Rubikon-Magazin. Dieses Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen dürfen Sie es verbreiten und vervielfältigen.

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