Ganz normaler Holocaust-Missbrauch zur Durchsetzung von Herrschaftsinteressen. Wer nicht „staatstreu“ und „kapitalismustreu“ ist, sei ein Antisemit. Dass das nicht „links“ ist, dürfte jedem klar sein. Ein Interview mit der in „antideutschen Kreisen“ wohlgelittenen pseudolinken Band „Antilopengang“ bei Neues Deutschland vom 10.11.2014, mehr als vier Jahre nach den Gewaltorgien bei Stuttgart 21:
„Danger Dan: Also Blockupy fand‘ ich schon besonders dumm. Diese Idee es gäbe irgendwie 99% von Unterdrückten, die von einem Prozent Reicher unterdrückt werden – ein besseres Beispiel für verkürzte Kapitalismuskritik gibt’s eigentlich gar nicht. Da würde auch die NPD unterschreiben und mitmachen.
Koljah: Das ist ja auch schon fast Antisemitismus. Da ist ja schon der Aufruf zum Pogrom impliziert.
Danger Dan: Das das überhaupt noch geht, dass Linke sich auf so einen Unsinn einigen können, hat mich krass verwundert. Da bin ich dann doch sehr froh über Rechtsstaatlichkeit, über Polizisten, die diese Leute dann im Zaum halten. Und ich würde auch tatsächlich, wenn diese Leute sich erheben und das umsetzen wollen, was da zwischen den Zeilen angekündigt wird, dieses reiche eine Prozent – wer auch immer das sein soll – wenn die die jetzt lynchen würden, würde ich auch auf der Seite der Polizei gegen sie kämpfen. Mit Waffengewalt.
Koljah: Ich muss sagen: mich hat’s überhaupt nicht verwundert. Sondern das steht in der Tradition einer Linken, die in Deutschland spätestens seit 68 antisemitisch durchsetzt ist. Das passt dazu. Diese ganzen Proteste, die so tun als könne man nur »das Finanzkapital« kritisieren, die ein Bild von »guter Kapitalismus gegen schlechter Kapitalismus« zeichnen, bieten genau den Anknüpfungspunkt für Antisemitismus. […]
Danger Dan: Da wo solche abstrakten Probleme auf irgendwelche Minderheiten oder am Ende noch die Juden projiziert werden, bin ich aus dem Spiel raus und hab keine Lust darauf. Ich bin dann sehr skeptisch und bei mir gehen die Alarmglocken an. Und im Fall von Antisemitismus sind Juden die, die als Juden angegriffen werden. Das hat nichts mit Religion zu tun.
Panik Panzer: Um noch ein mal kurz etwas unpolitisches zu sagen: Stuttgart 21 ist ein sehr notwendiges Projekt. Wir hatten mal einen Auftritt in Baden-Württemberg, waren an diesem schrecklichen Kopfbahnhof, der so scheiße aufgebaut ist, dass wir halt knallhart unseren Anschlusszug verpasst haben und zu spät zum Soundcheck gekommen sind. Da wurde mir klar, dass ein moderner Bahnhof dieser Stadt gut tun würde. Da muss ich mal eine Lanze brechen für Stuttgart.
Danger Dan: Das Problem ist das gleiche. Da haben sich die Leute aufgeregt und gesagt: Die Reichen machen da irgendwelche Prestigeprojekte und die Armen kriegen nichts ab. Es ging nicht um irgendwelche Käfer in irgendwelchen Bäumen. Der ganze Links-Deutsche Mob konnte sich darauf einigen. So furchtbar lächerlich dieser Protest.“ […]
Danger Dan: Das hat was von HoGeSa in bürgerlich.“
Das ist natürlich preisverdächtig: Die ARD zeichnete das Trio mit dem New Music Award 2015 (NMA) aus, der auch einen Geldpreis für Musikequipment beinhaltet:
„Die Jury um den Berliner Musiker Bosse überreichte der Gang einen Scheck über 10.000 Euro. […] Die Jury lobte nach der Show alle Acts und begründete ihre Entscheidung: ‚Die Antilopen Gang hat nicht nur Style, sondern auch Haltung. Sie haben eine mitreißende Show mit politischen Reflexionen zu fetten Beats hingelegt.’“, schreibt PULS vom Bayrischen Rundfunk dazu.
Was die selbsternannten Antideutschen selbstverständlich nicht interessiert:
In der Frankfurter Neue Presse konnte man in dem Artikel „NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„ zum NSU-Skandal Folgendes lesen (7):
„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“
Junge Welt schreibt zu dem „Der Fall Temme“ (8):
„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.
Das Telepolis-Magazin titelte „Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„ (9):
„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“
Es wurde allerdings noch „besser“. Die Frankfurter Rundschau meldete in dem Artikel „Kannte Bouffier Temme?“, dass Temme zum Amtmann befördert und in das Kasseler Regierungspräsidium des später ermordeten Walter Lübcke versetzt wurde (10):
„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem „CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz“ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)
Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und „zum Amtmann befördert“, wie die Initiative schreibt. (…)
Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses ‚kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn‘ gegeben.“
Später meldete die Frankfurter Rundschau: „Mordfall Lübcke. Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst“ (11):
„Der frühere hessische Verfassungsschützer Temme hatte dienstlich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder zu tun.“
Bei junge Welt heißt es in dem Interview mit Prof. Funke mit dem Titel „»Bouffier müsste zurücktreten« Lübcke-Mord und gesperrte NSU-Akten: Sachverständiger fordert politische Konsequenzen. Ein Gespräch mit Hajo Funke„ zu dem Politik-Behörden-NSU-Skandal (12):
„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche ‚rückhaltlose Aufklärung‘ versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?
Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.“
Da darf man sich dann auch nicht mehr wundern, wenn selbst der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sind, weil sie laut Urteil nicht unabhängig von den Weisungen der Landesjustizminister sind. Legal Tribune Online: „EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug“ (13):
„Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18). (…)
Für die Staatsanwaltschaften in Deutschland sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag. Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI), nach welcher der Haftbefehl nur von einer ‚Justizbehörde‘ in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden darf. Diese müsse entsprechend ‚unabhängig‘ arbeiten können.“
Die Demonstration am 22. August 2020 – nach Black Lives Matter und zwischen den beiden Großdemonstrationen in Berlin – in Hanau zum Gedenken an die Todesopfer des Hanau-Attentats vom Februar 2020 sowie an die anderen Opfer rechtsextremer Angriffe inklusive „Kassel“ wurde mit der Begründung „Corona“ von den Behörden verboten (14). Die „Initiative 19. Februar Hanau“ schrieb in ihrem Unterstützungsaufruf im Vorfeld der geplanten Demonstration (15):
„Die Hinterbliebenen, Verletzten und Überlebenden fordern:
Die Machteliten haben als durchaus ein Herz für Nazis. Auch der Berliner Innensenator Geisel, der bekanntermaßen immer wieder versucht, die Grundgesetzdemonstrationen der Coronakrise zu verbieten oder sonst irgendwie zu verhindern, ist Nazidemos nicht grundsätzlich abgeneigt – wegen der „Bedeutung der Versammlungsfreiheit“ (16):
„Ein Verbot der Neonazi-Demonstration war in den vergangenen Wochen von mehreren Seiten gefordert worden. Die Berliner Senatsinnenverwaltung hatte das aber abgelehnt und auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit hingewiesen.“
Am 29.8. fand in Berlin die große Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen und Grundrechtsbrüche statt: „Berlin invites Europe – Festival für Frieden und Freiheit“. Daneben gab es Proteste weiterer Gruppen. Ein „Sturm auf den Reichstag“ durch maximal wenige hundert Personen lieferte dabei die politisch gewünschten Bilder, wobei die tausendfache Menge an Menschen an diesem Tag bei den eigentlichen Demos und Kundgebungen unterwegs war. Die Experten der Vereinigung der Kritischen Polizisten, die mit vier Beobachtern in Berlin vor Ort waren, erklärten im Rahmen einer Pressemitteilung, was sehr wahrscheinlich wirklich hinter dem „Sturm auf den Reichstag“ steckt (17). Hier ein Auszug:
„Versuchter Sturm des Reichstages
Richtig verrissen hat die Berliner Polizei jedoch – nicht die Bundestagspolizei – die Nummer bis kurz vor 20:00 Uhr. Die (polizeiliche) Gemengelage auf dem dortigen Gelände des Deutschen Bundestags ist sehr anspruchsvoll.
Der Westeingang mit Wiese davor und Besucherpavillons – ein erschreckendes und peinliches Ensemble für die Bedeutung und Architektur des Reichstagsgebäudes seit rund 10 Jahren dank falscher Staatsschutzeinschätzungen.
Die Bundestagspolizei, mal Lammert-Polizei, jetzt Schäuble-Polizei, ist bewusst der Exekutive von Landes- und Bundesregierungen entzogen, kann aber natürlich auch in solchen polizeilichen Lagen wie gestern nicht aus eigenem Saft mit ihren rund 200 PolizistInnen die äußere Sicherheit aufrechterhalten, falls hunderte aufgehetzte und durchgeknallte Mitbürger form- und fristwidrig Ein- lass erzwingen wollten.
Das ist Sache der Einsatzleitung, also der Berliner Polizei. Da zum Reichstag mindestens ein Einsatzabschnitt aufgebaut worden sein wird, dürfte diesem Einsatzabschnittsführer die Ehre, den Reichstag gegen äußere Störungen zu sichern, zum letzten Mal gestern widerfahren sein. Hoffen wir! Bei der Berliner Polizei weiß man aber nie.
Es gibt aber noch ein anderes denkbares Erklärungsszenario. Den Einsatzabschnitt „Äußere Sicherheit des Dt. Bundestags“ gibt man einem erfahrenen Polizeiführer. Das ist nicht irgendein Streckenabschnitt oder Vergleichbares zum Üben. – Wenn das so gewesen sein sollte, spricht fast alles dafür, dass dieser Beamte den Mob – es waren nicht einmal mehrere Hunderte der Rechtsextremisten-Kundgebung(!) – bewusst hat so weit gehen lassen, um sich dafür Pluspunkte beim Senator und seiner Präsidentin zu verdienen.
Wir werden bald die Wahrheit wissen: Entweder wird der Polizeiführer innerdienstliche Probleme haben und nicht zu gering, oder – evtl. nach einer Schamfrist – seine Karriere nicht bloß ungebremst fortsetzen, sondern sogar beschleunigt.
Das sind die gängigen Methoden in den Polizeien, aber auch anderer Behörden.
Dazu gibt es auch nicht viel mehr zu schreiben. Der Unterzeichner hat selbst das Geblähe des Redners dieser Versammlung von Rechtsaußen vor dem Westeingang des Reichstagsgebäudes partiell gehört. Er war bzw. ist ein sau- schlechter Redner, lallend, unsauber artikulierend, aber eindeutig dummes Zeug emittierend und aufhetzend: ́Die Polizei will diese Regierung schützen`, und ́Wir müssen jetzt etwas Tun. Jetzt Leute!`, oder ́Ruft alle über Twitter etc. auf, jetzt zu kommen`…
Haben staatlich bezahlte V-Leute den „Sturm“ gesteuert?
Es war also auch für ungeschulte Köpfe erkennbar, dass hier zumindest versucht wurde, ein Gefährdungs- und Bedrohungsszenario zu einer handfesten Störung oder mehr im Sinne der Polizeigesetze zu dynamisieren. Das gelang leider auch. Entscheidend aber wegen der Minusleistung des Polizeiabschnittsführers (s.o.).
Die Verantwortung liegt selbstredend zu allererst bei den TeilnehmerInnen dieser Kamikaze-Aktion; jedoch dicht gefolgt von diesem Polizeieinsatzabschnitt und evtl. auch V-Mann-FührerInnen! Wie schon beim NSU und anderen casi. Wobei – nicht zu vergessen – wer sagt uns nicht, dass selbst dieser Hetzer von Redner auf der Gehaltsliste eines Dienstes oder einer Polizei stand bzw. steht?
Und damit sprechen wir in fachlich ironischer bis zynischer Form unsere Herzlichen Glückwünsche dafür aus, dass durch stümperhafte Polizeiarbeit (oder doch kalkuliertes Lange-Leine-lassen?), die Prognose des Innensenators bestätigt werden konnte. Prompt folgte aus der Bundespolitik die markige Rückendeckung: „Toll, dass die Polizei den Reichstag schützte“ (Seehofer als BMI). Und viel Geschwätz…
Ein notwendiges Feigenblatt nachdem die Verbote dem Innensenator von den Verwaltungsgerichten „um die Ohren“ geschlagen wurden. Schön für Herrn Geisel und seine VerbotsstrickerInnen. Nur ändert das überhaupt nichts daran, dass die bis auf dieses Häuflein Verirrter, die abends auf der Wiese vor dem Dt. Bundestag im Reichstag eine Kundgebung zum lachhaften Sturm umfunktionieren ließ, die VersammlungsteilnehmerInnen der eigentlichen Demonstrationen und Versammlungen richtig gut, locker und bestens drauf gewesen sind.
Von den Behörden wird erfolglos gefordert werden – auch von uns Kritischen PolizistInnen – offenzulegen, wie viele V-Leute und andere Spitzelkategorien in den Versammlungen mitliefen.
Diese Forderung hat insbesondere für das staatlich inszenierte Theater (zweite Tragödie) vor der Russischen Botschaft, aber auch die Sondernummer am Reichstag. Man muss kein wirklicher Polizeikenner sein, um klar zu haben, dass aufgrund der Herkunft des zusammengesetzten Personenkreises aller Demonstrationen gestern Mittag, Nachmittag und Abend aus den verschiedenen Länderpolizeien sowie der Bundespolizeien, aber gerade auch den LfV ́s Dutzende V-Leute vor Ort in Berlin waren.
Das geht gar nicht anders. Gerade bei den RechtsextremistInnen, aber nach wie von auch bei der NPD, der AfD (total V-Leute durchseucht) etc. mussten die Spitzel mitfahren, um in ihren Operationsgebieten nicht dumm aufzufallen. Und gerade dieser Irrlichter-Club abends vor dem Reichstagsgebäude, aus der heraus der „Sturm der Bastille“ nachgedreht werden sollte müssen diverse Spitzel dabeigewesen sein. Wir wollen wissen:
1. In welcher Rolle?
2. Mit welchen Tathandlungen?
3. Von welchen Behörden?
Nochmals: Diese Verbotsverfügung Berlins war genauso peinlich und überflüssig wie dieser Haus- bzw. Landfriedensbruch am Abend gegen den Reichstag, Sitz gleich zweier Verfassungsorgane, in Rufweite eines dritten Verfassungsorgans (Bundeskanzlerin) und zwei S-Bahn-Stationen vom vierten Verfassungsorgan (Bundespräsident)!
Das Ganze Ding wirkt nicht nur wie ein blödes (Staats)Theaterstück, sondern es dürfte auch leider ein weiteres in dieser Serie sein. Und viele fallen drauf rein bzw. die meisten machen gerne mit.“
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