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Meinungsfreiheit nur noch mit Lizenz

Das Thema „Ist Internet Rundfunk?“ gibt es ja schon seit Jahren. Hier ein Beitrag aus dem Internet-Law-Blog von Rechtsanwalt Thomas Stadler dazu aus dem Jahre 2013: „Wann ist Internet eigentlich Rundfunk?„. Zitate:

„In der juristischen Diskussion gibt es eine weit verbreitete Ansicht, die Internetangebote mit einer gewissen publizistischen Relevanz immer als Rundfunk im Sinne von Art. 5 GG betrachten. Da das Grundgesetz das Internet bzw. neue Medien nicht kennt, lassen sich entsprechende Angebote verfassungsrechtlich nur als Rundfunk oder als Presse qualifizieren. Beides passt im Grunde nicht wirklich. (…)

Hier kommen wir zu dem zurück, was ich eingangs gesagt habe. Wenn man auch Telemedien als Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne betrachten würde, dann dürften der Bundestag und die Bundesregierung streng genommen noch nicht einmal Websites betreiben.“

Nachtrag vom 1.9.2018: Ein Interview mit einem Medienrechtsprofessor bestätigt, dass es die Bestrebungen gibt, Websitebetreibern, Facebookern, Youtubern etc. eine Rundfunklizenz aufzunötigen (und die kann natürlich auch verweigert werden): „„Das Medienkonzentrationsrecht ist nicht mehr zeitgemäß“„. Der Professor setzt sich für die Bewirtschaftung von Meinung durch den Staat ein, bringt den Propagandafall „Cambridge Analytica“ als Beispiel ins Spiel und hat offenbar überhaupt keine Probleme mit der Propaganda und Falschberichterstattung der Medien, beispielsweise zum Syrienkrieg. Nein, er will die politische Meinungsbildung kontrollieren, im Sinne der Regierung.

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