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Neue wissenschaftliche Studie: Kreditvergabe durch Banken ist in der Regel eine Straftat

In dem Artikel „Geld aus dem Nichts. Mythos oder Tatsache?“ bei Telepolis zu einer interessanten wissenschaftlichen Untersuchung, die die in der Wirtschaftswissenschaft gängigen Theorien zur Geldschöpfung durch Banken (Finanzintermediär-Theorie, Teilreserve-Theorie, Kreditschöpfungstheorie) empirisch untersuchte, heißt es unter anderem:

„Aus der Tatsache der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken ergibt sich ein weiteres schwerwiegendes Problem. Bekanntlich fordern Geschäftsbanken für das von ihnen geschöpfte Giralgeld (juristisch unrichtig als ‚Kredite‘ bezeichnet) Zins und Zinseszins. Bei entsprechenden ‚Kredit‘-Beträgen und -Laufzeiten häufen sich durch Zins und Zinseszins beträchtliche Beträge an. Die Bank erbringt als Gegenleistung nur einige Buchungen. (Die tatsächlichen Aufwände einer Bank für eine – sogenannte – Kreditvergabe sind in der Beilage 1 von Richard Werners Studie detailliert aufgelistet.)

Warum ist das problematisch? Ganz einfach: Weil diese Umstände bei unvoreingenommener Betrachtung den Straftatbestand des (Geld-) Wuchers erfüllen. Denn von (Geld-) Wucher sprechen die Strafgesetzbücher (in Österreich StGB § 154 ‚Geldwucher‘, in Deutschland StGB § 291 ‚Wucher‘, in der Schweiz StGB Art. 157 ‚Wucher‘) dann, wenn sich jemand für eine Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht.“

Die Studie hatte Bankbuchungen in der Praxis lückenlos untersucht, um die ganz oben genannten Theorien zu überprüfen. Offenbar hat es die Volkswirtschaftslehre bisher nicht geschafft, ihre Theorien auch nur ein einziges Mal in der Praxis – an einem konkreten Beispiel in einer Bank – zu untersuchen. Wenn das so stimmt, ist das natürlich „der Oberhammer“! In dem Artikel heißt es dazu: „Doch wie kann die Angelegenheit geklärt werden? Ganz einfach so, wie man das in ernstzunehmenden Wissenschaften macht: Durch die induktive Methode. Man verlässt die Welt der deduktiven theoretischen Modelle und lässt die empirische Realität als Schiedsrichter über die Wahrheit walten. Oder mit anderen Worten: Man klärt die Angelegenheit durch empirische Beweise. Es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Die Wirtschaftswissenschaften haben sich hier nicht mit Ruhm bekleckert. Mehr als ein Jahrhundert lang (!) haben sie es nicht geschafft, eine empirische Überprüfung Ihrer Theorien durchzuführen.“.

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