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VDS-Bullshit: Nebenabrede „nicht öffentlich“ statt „geheim“

Überspezifische Nichtlügen: Die staatlichen PR-Bullshitler sind wieder unterwegs. Zur geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung, die Netzpolitik.org am Dienstag dieser Woche öffentlich machte („Lügen für die Vorratsdatenspeicherung: Wir veröffentlichen geheime Nebenabrede der Bundesregierung„), sagte ein Hochqualitätsmitarbeiter der Bundesregierung (Dr. Johannes Dimroth, Sprecher des Bundesinnenministeriums) in der Bundespressekonferenz auf Nachfrage des Journalisten Tilo Jung, sie sei ja gar nicht geheim. Sie sei nur „nicht-öffentlich“.

„Die Bundesregierung muss nun zugeben, dass es diese Nebenabrede gibt, und zieht als Ausrede ein ‚überspezifisches Dementi‘ aus dem Ärmel. Denn in der Bundespressekonferenz wurde das so hingedreht, dass diese geheime Nebenabrede zwar existiert, aber es gar keine geheime Nebenabrede sei, sondern eine nicht-öffentliche Nebenabrede. […] In der Sache bestätigt Dimroth unsere Darstellung: Die Bundesregierung plant, die Vorratsdaten zur ‚Beauskunftung‘ von Bestandsdatenabfragen nutzen lassen – ohne Richtervorbehalt.“ heißt es dazu bei Netzpolitik.org („Bundesregierung: Geheime Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht geheim, nur ’nicht-öffentlich‘„).

Hier das Video bei Youtube (von Tilo Jung, „Jung & naiv“) mit der Antwort der Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz:

Auch Internet Law beschäftigte sich dieser Tage mit dem Thema Richtervorbehalt bei der Vorratsdatenspeicherung. „[…] Justizminister Maas erweckt den Eindruck, als würde der Abruf jeglicher Vorratsdaten unter einem Richtervorbehalt stehen. Das soll aber offenbar nicht der Fall sein. Man hätte also den Menschen ehrlicherweise sagen müssen, dass es einen Richtervorbehalt nur dort geben soll, wo ihn das Bundesverfassungsgericht zwingend verlangt hat.“, heißt es dort in dem Artikel „Die ‚Nebenabrede‘ der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung„.

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