Wie Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog Internet-Law berichtet (Die Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung), ist die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Verletzung des Artikels 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Menschenrechtskonvention verurteilt worden. Anlaß: Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hatte ein hessischer Aktivist eingereicht, der sich gegen Rechtsextreme eingesetzt hatte und deshalb vom Landgericht Marburg verurteilt wurde.