Dass die Bundesregierung Snowden Asyl gewähren darf, schreibt die taz:
„Die Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes regeln die Aufnahme von Ausländern aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“. Ein Aufenthalt kann demnach erlaubt werden, wenn das Innenministerium „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik“ die Aufnahme erklärt.
Politisches Interesse, das kann so ziemlich alles sein. Das Gesetz gibt also Minister Friedrich persönlich die Macht, über Snowden zu entscheiden. Ein Federstrich genügt, um ihn nach Deutschland zu holen. Oder eben nicht.“