Biontech: Informationen über Comirnaty-Impfstoff sind Geschäftsgeheimnis
„Das PEI hatte eine Anfrage laut IFG von fünf Chemieprofessoren zu behandeln, die um Aufklärung über die chemische Substanz des Impfstoffs und die Qualitätssicherung einzelner Chargen gebeten hatten. (…)
Das Paul-Ehrlich-Institut folgte der Argumentation von Biontech und lehnte den Antrag der Wissenschaftler ab. Das Dokument liegt der Berliner Zeitung vor. In der Begründung heißt es, das PEI sei als Behörde nicht zuständig. Die ‚Verfügungsbefugnis/-berechtigung‘ über Geschäftsgeheimnisse fehle ‚dem Paul-Ehrlich-Institut hinsichtlich ihm ggfs. durch die EMA im Rahmen von zentralisierten Zulassungsverfahren zur Verfügung gestellten Informationen‘. Das PEI erläutert, dass es der Auffassung sei, bei den angefragten Details handle es sich um Geschäftsgeheimnisse, deren Preisgabe dem Hersteller schaden könnte. Es handle sich um Informationen, an deren ‚Nichtverbreitung der Geheimnisträger ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse‘ habe. Wörtlich heißt es: ‚Die begehrten Informationen über produktspezifische Toleranzbereiche von Comirnaty, Freigabespezifikationen des Fertigproduktes sowie sonstige Chargendokumentationen stellen solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Das Paul-Ehrlich-Institut schließt sich diesbezüglich der umfassenden Stellungnahme von BionTech zum Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an.'“.