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Keine völkerrechtswidrige Annexion der Krim

Das Völkerrecht ist ein Staatenrecht. Es handelt entgegen seines deutschsprachigen Namens nicht vom Volk, Volksgruppen oder Völkern, sondern soll Staaten Schutz vor gewaltsamer äußerer Einmischung garantieren. Wer wie in einem Staat an die Macht kam, interessiert dabei nicht. Angriffskriege gegen einen Staat oder Durchführung und Unterstützung von Regime Changes von außen sind völkerrechtlich verboten. Mit mittlerweile einer Ausnahme: Nach dem Zweiten Weltkrieg ist die Staatengemeinschaft übereingekommen, dass die UNO ein Mandat für einen Krieg erteilen kann, unter strikten Bedingungen. Bezogen auf die Krim-Ereignisse des Jahres 2014 und den seitdem laufenden Streit zwischen der Ukraine und Russland ergibt sich völkerrechtlich folgendes Bild:

Der gewaltsame Maidan-Putsch Ende Februar 2014 war ein völkerrechtlich illegaler Staatsstreich, der für jeden auch sehr sichtbar von außen – vom Westen – unterstützt und auf verschiedenen Wegen mit durchgeführt wurde. Bereits zuvor hatten die USA verkündet, Milliarden in den Regime Change in der Ukraine investiert zu haben. Alleine Letzteres ist schon ein klares, völkerrechtlich relevantes Geständnis.

Einige westliche Spin Doctors erklärten mit Bezugnahme auf die Krim-Krise, dass der Putsch in Kiew irrelevant für die völkerrechtliche Betrachtung der Krim-Thematik sei, da das Völkerrecht ja nicht danach frage, wer wie an die Macht gekommen sei, sondern dass es nur darum gehe, dass die neue Kiewer Regierung nun an der Macht sei. Das ist natürlich eine sehr abenteuerliche Ansicht, dass man bei einem Völkerrechtsbruch sofort wieder einen Wimpernschlag später vom Völkerrecht geschützt wird.

Darüber hinaus und insbesondere wurde hier von diesen Spin Doctors Völkerrecht gezielt mit dem Brettspiel Stratego „versehentlich verwechselt“: Bei Letzterem muss der Spieler die Fahne erobern und hat dann alles gewonnen. Beim Völkerrecht ist es dagegen nicht so, dass derjenige, der die Hauptstadt unter seine Kontrolle bringt, automatisch das ganze Land gewinnt. Wenn das auch noch im Rahmen eines völkerrechtswidrigen Angriffs und Staatsstreichs geschieht, verbessert das nicht gerade die Argumentationslinie der Spin Doctors gegenüber den Wissenschaftlern.

Bezogen auf die Krim läßt sich zur Situation im Februar und März 2014, vor dem Anschluss an Russland,  sagen: Die neue Kiewer Regierung hatte keine Legitimität, aber selbst wenn man dies beiseite läßt und nur die grundsätzlich völkerrechtlich korrekte Argumentation vorbringt, dass nur zählt, wer in einem Gebiet die Macht hat (Staaten sind nebenbei bemerkt völkerrechtlich auch nicht „auf ewig unteilbare Einheiten“), dann sieht es auch für die Spin Doctors ganz schlecht aus. Denn die Krim war klar unter Kontrolle der Regierung der ohnehin schon autonomen Region Krim.

Völkerrechtlich hatte die Kiewer Putschregierung in jedem Fall also auf der Krim nichts zu bestimmen. Die Krim-Regierung hätte völkerrechtlich sogar jederzeit die komplette russische Armee (von der kleine Teile ja schon seit Jahren auf der Halbinsel regulär stationiert waren) oder jede andere auf die Krim einladen können. Die Putsch-Regierung in Kiew hatte auch weder völkerrechtlich noch nach einem anderen Recht die Möglichkeit, der ihr völkerrechtlich nicht unterstehenden Halbinsel Krim ihre territoriale Entwicklung vorzuschreiben. Eine Volksabstimmung auf der Krim über einen Beitritt zu Russland war daher völkerrechtlich mehr als legitim.

Eine Zustimmung von über 90% für diesen Anschluss an Russland zeigt zudem, dass dies dem Willen der (fast ausschließlich russischsprachigen) Bevölkerung der Krim entsprach. Völkerrechtlich ist eine Argumentation mit einem „Selbstbestimmungsrecht der Völker“, wie sie teilweise in der Krim-Frage zugunsten des Anschlusses der Krim an Russland angebracht wird, aber eigentlich nicht relevant. Macht sich ein Gebiet innerhalb eines Staats – beispielsweise eine Volksgruppe in ihrem Gebiet – von sich aus selbständig, kann dies beispielsweise zu einer neuen völkerrechtlichen Einheit führen. Wird eine Volksgruppe von außen benutzt, um ein Land zu spalten oder dergleichen, so ist das völkerrechtlich illegal.

Das Staatenrecht „Völkerrecht“ sieht aber kein eigenes „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ vor. In bezug auf die Krim ist eine Argumentation mit „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ völlig irreführend. Relevant sind die weiter oben genannten, tatsächlich völkerrechtlichen Bestimmungen. Die Argumentation „Der Westen hat im Falle der Abspaltung des Kosovo von Serbien auch von einem Selbstbestimmungsrecht der Völker gesprochen und das muss dann auch für die Krim gelten dürfen“ mag zwar in einer Diskussion hilfreich sein, geht aber um eigentlichen völkerrechtlichen Kern der Krim-Frage vorbei.

Die Frage nach der legitimen staatlichen Zugehörigkeit der Krim ist schon durch die grundsätzlichen völkerrechtlichen Bestimmungen zugunsten Russlands beziehungsweise der Bevölkerung der Krim geklärt. Die einzige Möglichkeit des Westens und der Kiewer Regierung, hier irgendwie – abseits des Völkerrechts – zu argumentieren, ist: „Anfang 2014 gehörte die Krim noch zur Ukraine, jetzt gehört sie zu Russland. Das ist unfair.“. Völkerrechtlich haben diese „pro-westliche“ Seite und ihre Spin Doctors keine Chance.

Etwas Linderung schafft hier nur eine massive Falschdarstellung durch die immer wieder und wieder wiederholte Propaganda von der angeblich „völkerrechtswidrigen Annexion der Krim“ oder auch nur der „Annexion der Krim“ inklusive der Unterdrückung kritischer Stimmen in den eigenen Ländern. Die Abspaltung der Krim und den Verlust der Region für die Ukraine hat die „pro-westliche“ Seite durch ihren teilweise dilletantischen (und gänzlich völkerrechtswidrigen) Staatsstreich selbst verschuldet.

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13 Kommentare

  1. Eines sollte auch klar sein. Der Anschluss der Krim an Russland war kein Akt der Gutherzigkeit oder Nächstenliebe.

    Putin ging es vor allem um die strategische Bedeutung des Marinehafens in Sewastopol.

    Durch den völkerrechtswidrigen Regime Change in Kiew musste er befürchten, dass der bis zum Jahr 2042 geltende Pachtvertrag von den Putschisten aufgekündigt werden würde. Die Aussicht, dass NATO-Schiffe vor den Nasen der Russen hin- und herfahren würden, dürfte natürlich alles andere als verlockend gewesen sein. Genauso gut hätte Putin Obama fast schon die Schlüssel für den Kreml in die Hand drücken können.

    Es musste also schnellstens eine Lösung her, und das Referendum war sogar eine sehr elegante Lösung, dazu praktisch ohne Risiko. Ich glaube kaum, dass Russland es nötig hatte, das Ergebnis zu fälschen, weil der größte Teil der Bevölkerung sowieso nicht zur Ukraine gehören wollte.

    Davon abgesehen wäre Putin auch innenpolitisch enorm unter Druck gekommen, wenn er bezüglich der Krim keine Nägel mit Köpfen gemacht hätte.

    Wäre Russland durch den vom Westen initiierten Putsch in Kiew nicht so sehr in die Ecke gedrückt werden worden, würde die Krim heute noch zur Ukraine gehören. Trotzdem war es keine Annexion.

  2. Bereits 1992 wollte sich die Krim übrigens von der Ukraine lösen:

    Vor, während und nach der Verkündung der ukrainischen Unabhängigkeit kämpften viele Krim-Bürger für die Souveränität der Halbinsel. Prorussische Aktivisten gründeten Initiativen, Vereine und Parteien, um sich von der Ukraine zu trennen, sie hielten Demos ab und sammelten Unterschriften. Der bis dahin unbekannte Rechtsanwalt Jurij Meschkow und die Republikanische Bewegung der Krim, die sich „Russische Krim“ auf die Fahnen schrieb, sammelten fast 250.000 Unterschriften (nötig waren 180.000) für ein Referendum mit der Frage zur Unabhängigkeit der Krim außerhalb der Ukraine. Dem Krimer Parlament blieb nicht viel mehr übrig: Am 5. Mai 1992 verkündete es faktisch die Souveränität der Republik und wollte sie auf dem Referendum am 2. August 1992 von Bürgern bestätigen lassen.

    In Kiew brach Panik aus. Den Krimer Abgeordneten wurde wegen Separatismus mit Strafverfolgung gedroht. Am 13. Mai 1992 erklärte die Kiewer Werchowna Rada den Beschluss der Krimer Kollegen für verfassungswidrig und deutete an, dass die Trennung niemals friedlich vollzogen und Krieg bedeuten würde. Am 21. Mai beugten sich die Abgeordneten in Simferopol und stornierten das Referendum.

    In die Krim-Angelegenheiten mischte sich auch Russland ein. Einer der Gründe: In Sewastopol auf der Krim stand die sowjetische Flotte, und beide Staaten erhoben Anspruch darauf. Deshalb erklärte das russische Parlament am 21. Mai 1992 den Chruschtschow’schen Ukas über die Übergabe der Krim an die Ukraine von 1954 für verfassungswidrig (was er auch war).

    Aber die Niederlage mit dem ausgesetzten Referendum entmutigte die Krimer Bürger nicht. Die Bewegung schien nur gestärkt daraus hervorgegangen zu sein und hatte so eine Dimension erreicht, dass sie 1994 Parlaments- und Präsidentschaftswahlen (die Autonome Republik Krim hatte kurzzeitig auch einen eigenen Präsidenten) für sich entschied. Der bereits erwähnte Jurij Meschkow gewann gegen den sehr gut vernetzten ehemaligen ersten Parteisekretär der Krimer Kommunisten Nikolaj Bagrow mit 73 Prozent. Der neu gewählte Präsident versprach die Einführung der russischen Währung und die Auszahlung der Renten in stabilen russischen Rubel. (…)

    Quelle: http://www.mdr.de/heute-im-osten/krim188.html

  3. Hier ist es wie weltweit bewiesen, sollte das „Recht“ des Stärkeren gelten. Wessen Recht ist das ? Es ist das Recht des Geldes ! Wessen Geldes ? Könnte es das bedruckte Papier, US-Dollar genannt sein ? Ja es war so, was ja von vielen US- Vasallen nicht geleugnet, sondern bestätigt wurde. Es sind immer nur wenige „Hintermänner“ die solche „Umstürze“ planen, finanzieren und dann mit ihren gekauften „nützlichen Idioten“ umsetzen lassen. Geld regiert die Welt ! Das wußten die alten Leute schon früher.

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