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Programmbeschwerde gegen ARD wegen Propaganda zu angeblichem Kreml-Kritiker Nawalny

Die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien erhebt Programmbeschwerde bei der ARD (speziell beim NDR, Norddeutscher Rundfunk) „wegen Desinformation und Unterdrückung wesentlicher Informationen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Urteile im Unterschlagungs-Prozess gegen die Brüder Nawalny“. In der Programmbeschwerde kommen einige interessante Fakten zu dem im Westen als „guter Oppositioneller“ gefeierten Alexej Nawalny zur Sprache. Nur ein Beispiel: „Laut Bundeszentrale für politische Bildung ist der Teilnehmer des Yale World Fellows Programms Nawalny ‚ein radikaler russischer Nationalist‘, der als Aktivist der Bewegung Narod (Nationale russische Befreiungsbewegung) rassistische Ausfälle gegen Kaukasier zu verantworten hat.“.

Folgerichtig schreibt die Publikumskonferenz in der Programmbeschwerde: „Wir sehen im Weglassen wichtiger Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung des Publikums, sowie in der einseitigen und tendenziösen Berichterstattung im Unterschlagungsprozess Nawalny grobe Verstöße gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit. Der explizite Auftrag, die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung des Publikums zu fördern, wird mit dieser Art Informationspolitik verfehlt.“.

Die komplette Programmbeschwerde: ARD – Desinformation und Unterdrückung wesentlicher Informationen im Nawalny-Prozess

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