Die GEMA (Rechteverwertungsgesellschaft der Musikindustrie und übrigens 1933 von den Nazis gegründet, damals noch unter dem Namen STAGMA, siehe dazu auch Wikipedia) versucht mal wieder mehr Geld einzutreiben. Diesmal haben sie es auf die DJs abgesehen. Die neue Regelung könnte vor allem vielen Hobby-DJs, die das Auflegen nur gelegentlich und ohne (große) Gagen betreiben, das Genick brechen, denn gezahlt werden soll für die gesamte Musiksammlung (13 Cent pro Titel) die zum Auflegen benutzt wird – wer wenig und für lau auflegt, ist also auf jeden Fall gelackmeiert.
Die Argumentation, aufgrund der hier abkassiert werden soll, ist wieder einmal abenteuerlich und letztlich sind die neuen Bestimmungen auch völlig unklar gehalten. Die GEMA verbreitet also wieder einmal (bewußt?) Angst und Schrecken. Letztlich sollen die DJs über einen Kopierzuschlag abgezockt werden. Wer nur mit Original-CDs auflegt oder mit Schallplatten, der muß nichts zahlen. In allen anderen Fällen wird der Monopolist GEMA wohl kassieren, auch wenn es einige unklare Fälle gibt. Etwas mehr Klarheit dazu gibt das unten genannte Interview von Debug mit der GEMA (Es wirft andererseits wiederum viele neue Fragen auf.).
Der nachfolgende Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung vom Musikblog underpop.de übernommen:
De:Bug-Interview mit der GEMA mit Fragen und Antworten zum DJ-Tarif
Das Debug-Magazin für elektronische Musik und die damit verbundene Kultur (und damit natürlich auch Auflegen in dem Bereich) hat einen schönen umfassenden Artikel zum GEMA-Tarif VR-Ö (DJ-Tarif für Vervielfältigung von Musikdateien) veröffentlicht, der vor allem auch Fragen an die GEMA zu den neuen Bestimmungen und Antworten der GEMA (hier vertreten durch Frau Reindlmeier) enthält. Darüber hinaus gibt am Ende des Artikels auch ein Diagramm, das die neuen Richtlininien verdeutlichen soll.
Der Artikel mit dem Titel „Welche DJs müssen wofür GEMA zahlen?“ beleuchtet auch komplexe Fragestellungen – die sich vor allem daraus ergeben, daß die GEMA die Gebühren auf der Rechtsgrundlage erhebt, daß der DJ für das Kopieren von Musik zahlen muß – und mögliche Hintertürchen (das sind herzlich wenige oder halt relativ unrealistische) bzw. welche Tonträger (gebrannte CDs und Original-CDs, Laptop, USB-Stick, Vinyl/Schallplatten etc.) nicht von dieser Kopierabgabe betroffen sind.
Auf jeden Fall wird die Regelung, die ja schon ab dem 1. April 2013 gelten soll, reichlich kompliziert und wird wahrscheinlich vielen Hobby-DJs den Garaus machen (Wer will schon eine Unsumme an Geld dafür bezahlen, daß er ein bis zweimal im Monat für lau – aus Spaß an der Freude – irgendwo in einem kleinen Laden auflegt?). Die neuen GEMA-Bestimmungen sind ja auch der Grund, warum ich meine DJ-Karriere beenden werde/muß.
Kraftfuttermischwerk schreibt ganz richtig zu dem Vorgang und generell zum Gebahren der GEMA: „Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!“
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