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Hessische Perversionen

Die hessische Landesregierung arbeitet mit mordenden Nazis sowie dem Quälen von Kindern und Erpressen der Eltern, verbietet aber antifaschistische Demonstrationen.

Mit einer aktuellen Plakataktion ruft die hessische Landesregierung aus CDU und Grünen nachdrücklich zur Umsetzung der Maskenfolter an Kindern durch ihre eigenen Eltern auf. Auf den großflächigen Plakaten – hier an einer Bushaltestelle – ist zu lesen: „Maske auf statt Schule zu!“.

Medizinisch sinnvoll ist die Maske nicht, sondern schädlich, durch das Grundgesetz und die Garantie der elementaren Grundrechte ist die Maskenpflicht ohnehin nicht gedeckt. Aber die Drohung ist eindeutig:

„Ihr wollt Eure Kinder nicht mit der Maske foltern? Na dann viel Spaß, denn wenn ihr nicht pariert, dann schließen die Schulen und dann könnt ihr sehen, wie ihr es mit den Kindern zuhause schafft, weiterhin arbeiten zu gehen. Es gibt genügend andere, die Euren Platz einnehmen würden.“.

Vätern und Müttern wird mit der Existenzvernichtung der Familie gedroht. Und diese Drohung kommt noch auf den Berg von Drohungen, Nötigungen und Panikevents im Rahmen der Coronakrise oben drauf.

Es muss ein tiefes Gefühl der Befriedigung für machtgeile, moralisch völlig hemmungslose Menschen sein, andere Menschen zu Dingen zu zwingen, die noch vor einem Jahr völlig undenkbar waren. Ein kleines Mädchen mit Maulkorb-Maske im Gesicht großflächig plakatiert und wer dagegen ist, ist im Jahre 2020 nach Angaben der Machteliten pervers. 2019 war das noch umgekehrt.

Das Foltern der eigenen Kinder ohne Sinn und Verstand… Die Eltern zu zwingen, ihren Kindern Masken ins Gesicht zu klatschen, wohl wissend, dass diese auch noch körperlich und seelisch gesundheitsschädlich sind und dass beispielsweise Erwachsene – und selbstverständlich insbesondere Bundestagsmitarbeiter – sie aus Arbeitsschutzgründen gar nicht so lange tragen dürfen, das gibt diesen Psychopathen der Machteliten einen richtig geilen Kick. Diesen Ur-Schutz-Instinkt zwischen Eltern und Kind aufzubrechen und sich selbst darüber zu erheben, das ist ein Machtgefühl, das Einigen die Glückshormone mit Überdruck ins kranke Hirn ballert.

Selbstverständlich macht die hessische Landesregierung auf dem Plakat auch deutlich, dass jeder, der widerspricht, ein „Asozialer“ und „Irrer“ sei: „Hessen, bleibt besonnen!“. Faschismus in Reinkultur. Die Worte dieses Slogans sind kein Zufall und auch keine freundlicher Hinweis wirklich besorgter Behördenmitarbeiter, die eine Krise meistern wollen. Sie sind genau austariert und auf eine bestimmte Wirkung ausgelegt. So in etwa, als ob Hitler auf Mutter Theresa macht. Oder Satan auf Jesus. Eigentlich ist es ja ein bekanntes Motiv aus jeder Kultur, dass sich das Böse im Guten versteckt und täuscht und tarnt.

Von welcher Landesregierung reden wir eigentlich? Von dieser hier:

Hanau verbietet Protest-Demo zu Hanau-Morden

Die Stadt Hanau hat am 22. August 2020 kurzfristig die Gedenk-und-Protestdemonstration in Hanau zu der Ermordung zahlreicher Menschen bei dem Massaker/Amoklauf vom 19. Februar 2020 unter dem Vorwand „Corona“ verboten.

In dem Aufruf zur Demo hatten die Angehörigen der Opfer unter anderem „die lückenlose Aufklärung der Tat und der Verantwortung staatlicher Behörden für das Attentat“ sowie „dringend notwendige politische Konsequenzen in Hessen ebenso wie bundesweit“ gefordert.

Mehr dazu sowie zu den Hintergründen des Rechtsterrorismus und der Verwicklung hessischer Politiker und Behörden auch hier: Demo in Hanau für lückenlose Aufklärung der Tat und der Verantwortung staatlicher Behörden. Auszug:

NSU-Mordserie. Verfassungsschützer Temme: Nichts gesehen, nichts gehört.„:

„Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme war im Kasseler Internetcafé, als dessen Besitzer der NSU-Mordserie zum Opfer fiel. Doch gesehen oder gehört haben will der Mann davon nichts. Das beteuert er auch in seiner zweiten Vernehmung in Wiesbaden. (…) Im Gegenteil, von dem Mord am Donnerstag habe er erst am Sonntag durch das Lesen eines örtlichen Anzeigenblatts erfahren. Allerdings wusste Temme nach Zeugenaussagen schon einen Tag später, mit welcher Waffe das Verbrechen begangen wurde. Und das stand nicht in dem Anzeigenblatt, wie ihm die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser vorhielt.“

„Der Fall Temme“:

„Das Oberlandesgericht (OLG) München hält laut Beschluss vom 12. Juli 2016 für glaubwürdig, dass der als Zeuge gehörte Andreas Temme, der damals im Nebenraum saß, keine Schüsse gehört habe – ein Mann, der seine Freizeit im Schützenverein verbringt. Es hält für nachvollziehbar, dass der hessische Verfassungsschützer Temme, der kurz nach dem Mordanschlag das Café verließ, nach dessen Angaben auf der Suche nach dem jungen Besitzer, dreimal an dem Sterbenden vorbeigegangen war, ohne ihn hinter einem Tisch liegen zu sehen. Es hält für glaubwürdig, dass der rund 1,90 Meter große V-Mann-Führer weder die Blutspritzer auf dem 73 Zentimeter hohen Tisch sah, auf den er ein Geldstück für die Computernutzung legte, noch den dahinter liegenden Halit Yozgat.“.

Verfassungsschutz will NSU-Bericht für 120 Jahre wegschließen„:

„120 Jahre – für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: ‚Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!‘ Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.“

Temme wurde in das Kasseler Regierungspräsidium des später ermordeten Walter Lübcke versetzt:

„Der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll mindestens einmal an einem „CDU-Arbeitskreis im Verfassungsschutz“ teilgenommen haben, den auch der umstrittene ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme zeitweise aufsuchte. (…)

Andreas Temme war zeitweise unter Tatverdacht geraten, bis im Januar 2007 die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Er kehrte nicht zum Verfassungsschutz zurück, sondern wurde zum Regierungspräsidium Kassel versetzt und „zum Amtmann befördert“, wie die Initiative schreibt. (…)

Sie führt die Ungereimtheiten auf, die mit Andreas Temme verbunden sind. So habe es nach den Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses „kein echtes dienstrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn“ gegeben.“

„Mordfall Lübcke. Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst“:

„Der frühere hessische Verfassungsschützer Temme hatte dienstlich mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder zu tun.“

»Bouffier müsste zurücktreten« Lübcke-Mord und gesperrte NSU-Akten: Sachverständiger fordert politische Konsequenzen. Ein Gespräch mit Hajo Funke

„Junge Welt: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat letzte Woche »rückhaltlose Aufklärung« versprochen, nachdem der Neonazi Stephan Ernst als Hauptverdächtiger im Fall des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke festgenommen worden war. Wirkt diese Aussage von Bouffier aus Ihrer Sicht glaubwürdig?

Funke: Rückhaltlose Aufklärung würde bedeuten, dem Generalbundesanwalt alle nötigen Akten aus Hessen zur Verfügung zu stellen. Wir erleben aber seit Tagen, dass dies nicht geschieht. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hat sich nur bereit erklärt, die Akte von Stephan Ernst selbst zu übermitteln. Aber die Akten der Nachuntersuchung des Landesamts für Verfassungsschutz zum NSU sollen nach wie vor für 120 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Auch die Bundesanwaltschaft hat sie bisher nicht. Bouffier müsste zurücktreten, wenn er weiterhin die Aufklärung behindert, wie schon im Fall des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006.

„Die schützende Hand. Warum wurde NSU-Einsatzleiter trotz massiven Ermittlungsfehlern befördert?“:

„Für die Selbstmordthese der beiden Uwes im NSU-Komplex gibt es keinen Beweis, dafür spricht viel für die Ermordung der beiden. Ermitteln lässt sich aber nicht mehr, weil ein leitender Polizist den Tatort kontaminierte, er tat das Gegenteil von dem, was kriminologisch richtig gewesen wäre. Für seine ‚Fehler‘ gab es aber keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen, sondern eine stattliche Beförderung.“

Mehr Aktuelles zur Coronakrise

Der Lockdown soll noch massiv verschärft werden. Maskenzwang für Kinder in Schulen widerspricht – neben anderen Gesetzen – auch dem Arbeitsrecht, entsprechende Anordnungen sind auch daher Straftaten. Die nicht namentlich bekannten Personen im Bereich der Bundesregierung, die den Ausnahmezustand quasi nach Belieben ausrufen lassen (können), machen Recherchen zufolge nicht einmal Protokolle ihrer Sitzungen. Höchst illegal. Infektionsschutzgesetz ist auf dem Weg…

EILMELDUNG: Bundesregierung will Lockdown massiv verschärfen

„Auf private Feiern soll zunächst bis Weihnachten ganz verzichtet werden. Private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollen sich auf einen weiteren festen Hausstand beschränken. Kinder und Jugendliche sollen dazu angehalten werden, sich in der Freizeit nur noch mit einem festen Freund oder einer festen Freundin zu treffen. Bei jedem Erkältungssymptom und insbesondere Husten und Schnupfen soll man sich unmittelbar nach Hause in Quarantäne begeben ‚und auch dort Distanz zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt wahren‘.“

corona 181: AKW-Sicherheitsexperte: Maskenanordnung an Schulen sind Straftaten

„Das Anordnen des Maskentragen in z.B. Schulen ist nicht nur gesundheitsschädlich gefährlich, es ist rechtswidrig und strafbar. Für jede Schule muss der Schulleiter eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Hierbei sind das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinien, Vorgaben der DGUV u.v.m. zu berücksichtigen. Hier unterscheidet der Jugendarbeitsschutz zwischen Kindern (15 – 18 Jahre). Tätigkeiten in Gefahrenbereichen, also unter Benutzung einer Schutzausrüstung (PSA), ist nur Jugendlichen in begrenztem Rahmen gestattet. D. h. Kinder dürfen keine Schutzausrüstung (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Kinder dürfen Gefahrenbereiche in denen z.B. eine Gefährdung durch Kontakt mit Viren durch inhalative Exposition besteht nicht betreten. Im Fall von SARS-CoV-2 dürften dies auch Jugendliche nicht, da SARS-CoV-2 vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe des BMAS in die Risikogruppe 3 eingestuft wurde.
Wenn Schulleitungen Kinder und Jugendliche zum Tragen der MNB (PSA) in der Schule zwingen, ohne dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, stellt das nach geltendem Arbeitsrecht eine Straftat dar.

Intransparente Risikobewertung: Multipolar klagt gegen das Robert Koch-Institut | Von Paul Schreyer

„Die dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn nachgeordnete Behörde verweigert somit die konkrete Auskunft darüber, welche Personen die alles entscheidende Risikobewertung vorgenommen haben (und fortlaufend erneuern), auf deren Grundlage das Land in den Ausnahmezustand geschickt wurde, Millionen von Menschen um ihre berufliche Existenz bangen müssen und in nahezu allen Bereichen ihres Lebens massiv eingeschränkt werden. Besonders fragwürdig und kaum zu glauben: Zu den Sitzungen des anonymen Krisenstabs scheint es nicht einmal ordentliche Protokolle zu geben, sondern lediglich ‚Notizen‘, deren ‚Veröffentlichung nicht vorgesehen‘ ist.“

Wo ist Covid-19?

„Diese Daten legt aktuell GrippeWeb, ein Projekt des Robert-Koch-Instituts, vor:

‚GrippeWeb… erfasst, welcher Anteil der Gesamtbevölkerung Woche für Woche an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt ist und welcher Anteil mit solch einer Erkrankung eine ärztliche Praxis aufgesucht hat…’“

Die Gewaltinszenierung. Im Schatten der erfolgreichen Demonstration in Leipzig wurde eine Ausschreitung künstlich herbeigeführt.

„Die Demonstration für die Aufhebung der Corona-Maßnahmen am 7. November in Leipzig sollte ein Freudenfest der Freiheit und des Friedens werden. Die Veranstalter taten ihr Möglichstes, um dieses Vorhaben auch wahrwerden zu lassen, was insgesamt durchaus gelang. Jedoch spielten sich an der Peripherie der Demonstrationen sehr unschöne Szenen ab, die die Teilnehmer trotz friedlicher Stimmung und grellem Herbst-Sonnenschein durchaus störten. Die wie GIs uniformierten Polizisten, die Antifa-Darsteller sowie die Hilfskräfte fürs Reichsflaggen-Schwingen inszenierten für die Kameras ein Schauspiel der Gewalt. Die Kameramänner mussten offenbar hellseherische Fähigkeiten besitzen, um genau zu wissen, in welchem Winkel der Veranstaltung sich die ‚Action‘ abspielen würde. Ganz so, als hätte es dafür ein Skript, eine Regie und ein Set-Design gegeben. Darüber hinaus verengten die Uniformierten wieder mit der bereits am 29. August bewährten Taktik bewusst die Fläche des Demonstrationszuges, um dann mit Unterstützung der Massenmedien den Teilnehmern vorzuwerfen, sie würden die Abstände nicht einhalten, und um diese damit moralisch zu delegitimieren. Drei Teilnehmer dieser Demo berichten.“

„Wenn gute Wissenschaft durch den medizinisch-politischen Komplex unterdrückt wird, sterben Menschen“. So überschreibt Kamran Abbasi, Executive Editor des „British Medical Journal“, einen Artikel vom 13.11..

„Die Politisierung der Wissenschaft wurde von einigen der schlimmsten Autokraten und Diktatoren der Geschichte enthusiastisch betrieben und ist heute in Demokratien bedauerlicherweise alltäglich. Der medizinisch-politische Komplex tendiert zur Unterdrückung der Wissenschaft, um die Machthaber zu aggrarisieren und zu bereichern. Und während die Mächtigen immer erfolgreicher und reicher werden und sich weiter von der Macht berauschen, werden die unbequemen Wahrheiten der Wissenschaft unterdrückt. Wenn gute Wissenschaft unterdrückt wird, sterben Menschen.“

Vereinigung Kritischer Polizisten zum „Reichstagssturm“

Die Experten der Vereinigung der Kritischen Polizisten, die mit vier Beobachtern in Berlin vor Ort waren, erklären im Rahmen einer Pressemitteilung, was sehr wahrscheinlich wirklich hinter dem „Sturm auf den Reichstag“ steckt. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung der Polizisten:

„Versuchter Sturm des Reichstages

Richtig verrissen hat die Berliner Polizei jedoch – nicht die Bundestagspolizei – die Nummer bis kurz vor 20:00 Uhr. Die (polizeiliche) Gemengelage auf dem dortigen Gelände des Deutschen Bundestags ist sehr anspruchsvoll.

Der Westeingang mit Wiese davor und Besucherpavillons – ein erschreckendes und peinliches Ensemble für die Bedeutung und Architektur des Reichstagsgebäudes seit rund 10 Jahren dank falscher Staatsschutzeinschätzungen.

Die Bundestagspolizei, mal Lammert-Polizei, jetzt Schäuble-Polizei, ist bewusst der Exekutive von Landes- und Bundesregierungen entzogen, kann aber natürlich auch in solchen polizeilichen Lagen wie gestern nicht aus eigenem Saft mit ihren rund 200 PolizistInnen die äußere Sicherheit aufrechterhalten, falls hunderte aufgehetzte und durchgeknallte Mitbürger form- und fristwidrig Ein- lass erzwingen wollten.

Das ist Sache der Einsatzleitung, also der Berliner Polizei. Da zum Reichstag mindestens ein Einsatzabschnitt aufgebaut worden sein wird, dürfte diesem Einsatzabschnittsführer die Ehre, den Reichstag gegen äußere Störungen zu sichern, zum letzten Mal gestern widerfahren sein. Hoffen wir! Bei der Berliner Polizei weiß man aber nie.

Es gibt aber noch ein anderes denkbares Erklärungsszenario. Den Einsatzab- schnitt „Äußere Sicherheit des Dt. Bundestags“ gibt man einem erfahrenen Polizeiführer. Das ist nicht irgendein Streckenabschnitt oder Vergleichbares zum Üben. – Wenn das so gewesen sein sollte, spricht fast alles dafür, dass dieser Beamte den Mob – es waren nicht einmal mehrere Hunderte der Rechts- extremisten-Kundgebung(!) – bewusst hat so weit gehen lassen, um sich dafür Pluspunkte beim Senator und seiner Präsidentin zu verdienen.

Wir werden bald die Wahrheit wissen: Entweder wird der Polizeiführer innderdienstliche Probleme haben und nicht zu gering, oder – evtl. nach einer Schamfrist – seine Karriere nicht bloß ungebremst fortsetzen, sondern sogar beschleunigt.

Das sind die gängigen Methoden in den Polizeien, aber auch anderer Behörden.

Dazu gibt es auch nicht viel mehr zu schreiben. Der Unterzeichner hat selbst das Geblähe des Redners dieser Versammlung von Rechtsaußen vor dem Westeingang des Reichstagsgebäudes partiell gehört. Er war bzw. ist ein sau- schlechter Redner, lallend, unsauber artikulierend, aber eindeutig dummes Zeug emittierend und aufhetzend: ́Die Polizei will diese Regierung schützen`, und ́Wir müssen jetzt etwas Tun. Jetzt Leute!`, oder ́Ruft alle über Twitter etc. auf, jetzt zu kommen`…

Haben staatlich bezahlte V-Leute den „Sturm“ gesteuert?

Es war also auch für ungeschulte Köpfe erkennbar, dass hier zumindest versucht wurde, ein Gefährdungs- und Bedrohungsszenario zu einer handfesten Störung oder mehr im Sinne der Polizeigesetze zu dynamisieren. Das gelang leider auch. Entscheidend aber wegen der Minusleistung des Polizeiabschnittsführers (s.o.).

Die Verantwortung liegt selbstredend zu allererst bei den TeilnehmerInnen dieser Kamikaze-Aktion; jedoch dicht gefolgt von diesem Polizeieinsatzab- schnitt und evtl. auch V-Mann-FührerInnen! Wie schon beim NSU und anderen casi. Wobei – nicht zu vergessen – wer sagt uns nicht, dass selbst dieser Hetzer von Redner auf der Gehaltsliste eines Dienstes oder einer Polizei stand bzw. steht?

Und damit sprechen wir in fachlich ironischer bis zynischer Form unsere Herzlichen Glückwünsche dafür aus, dass durch stümperhafte Polizeiarbeit (oder doch kalkuliertes Lange-Leine-lassen?), die Prognose des Innensenators bestätigt werden konnte. Prompt folgte aus der Bundespolitik die markige Rückendeckung: „Toll, dass die Polizei den Reichstag schützte“ (Seehofer als BMI). Und viel Geschwätz…

Ein notwendiges Feigenblatt nachdem die Verbote dem Innensantor von den Verwaltungsgerichten „um die Ohren“ geschlagen wurden. Schön für Herrn Geisel und seine VerbotsstrickerInnen. Nur ändert das überhaupt nichts daran, dass die bis auf dieses Häuflein Verirrter, die abends auf der Wiese vor dem Dt. Bundestag im Reichstag eine Kundgebung zum lachhaften Sturm umfunktionieren ließ, die VersammlungsteilnehmerInnen der eigentlichen Demonstrationen und Versammlungen richtig gut, locker und bestens drauf gewesen sind.

Von den Behörden wird erfolglos gefordert werden – auch von uns Kritischen PolizistInnen – offenzulegen, wie viele V-Leute und andere Spitzelkategorien in den Versammlungen mitliefen.
Diese Forderung hat insbesondere für das staatlich inszenierte Theater (zweite Tragödie) vor der Russischen Botschaft, aber auch die Sondernummer am Reichstag. Man muss kein wirklicher Polizeikenner sein, um klar zu haben, dass aufgrund der Herkunft des zusammengesetzten Personenkreises aller Demonstrationen gestern Mittag, Nachmittag und Abend aus den verschiedenen Länderpolizeien sowie der Bundespolizeien, aber gerade auch den LfV ́s Dutzende V-Leute vor Ort in Berlin waren.

Das geht gar nicht anders. Gerade bei den RechtsextremistInnen, aber nach wie von auch bei der NPD, der AfD (total V-Leute durchseucht) etc. mussten die Spitzel mitfahren, um in ihren Operationsgebieten nicht dumm aufzufallen. Und gerade dieser Irrlichter-Club abends vor dem Reichstagsgebäude, aus der heraus der „Sturm der Bastille“ nachgedreht werden sollte müssen diverse Spitzel dabeigewesen sein. Wir wollen wissen:

1. In welcher Rolle?
2. Mit welchen Tathandlungen?
3. Von welchen Behörden?

Nochmals: Diese Verbotsverfügung Berlins war genauso peinlich und überflüss- ig wie dieser Haus- bzw. Landfriedensbruch am Abend gegen den Reichstag, Sitz gleich zweier Verfassungsorgane, in Rufweite eines dritten Verfassungsorgans (Bundeskanzlerin) und zwei S-Bahn-Stationen vom vierten Verfassungsorgan (Bundespräsident)!

Das Ganze Ding wirkt nicht nur wie ein blödes (Staats)Theaterstück, sondern es dürfte auch leider ein weiteres in dieser Serie sein. Und viele fallen drauf rein bzw. die meisten machen gerne mit.“

Trauriger Tiefpunkt

„Lange haben meine Frau und ich uns gegen den Ausdruck ‚Lügenpresse‘ gewehrt, da er durch die Demonstrationen von Rechten einen unangenehmen Beigeschmack hatte. Wir waren fest davon überzeugt, dass uns die ‚Qualitätsmedien‘ auf keinen Fall belügen würden. Im Laufe der Coronakrise mussten wir immer öfter feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien nicht nur durch Weglassen, sondern eben auch durch bewusste Verbreitung von Halbwahrheiten die Bevölkerung manipulieren. Die Großdemo in Berlin am 1. August hat uns jetzt hautnah und dadurch auch beklemmend deutlich vor Augen geführt, wie massiv und gnadenlos nicht nur tendenziös berichtet, sondern tatsächlich von diesen Medien offen gelogen wird. Und das, obgleich hunderttausende Teilnehmer wie auch Zuschauer am Rande die wahren Dimensionen mit eigenen Augen ermessen konnten. (…)

Uns hat jedoch ungläubiges Staunen, Wut und eine große Scham ergriffen, als wir abends die Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Medien gehört haben. Wie können Verantwortliche aus der Politik und in den Medien so unverhohlen lügen, obwohl Tausende es vor Ort besser wissen? Wenn man sich ausreichend lange fremdgeschämt hat über solche Vertreter unseres Landes, über gleichgeschaltete Medien wie in totalitären Staaten, dann bleibt nur noch eines:

Rechtliche Schritte gegen diese Lügerei einleiten und sich weiter für Freiheit und Frieden stark machen!

Hans-Werner Vohr, Jahrgang 1952, ist Professor für Immunologie und Immuntoxikologie. Schon früh beschäftigte er sich mit der Aktivierung und Regulation von T-Zellen und spezialisierte sich auf dem Gebiet der Immuntoxikologie. Von 1989 bis 2015 war er verantwortlich für alle präklinischen immuntoxikologischen Untersuchungen und Methodenentwicklungen bei einem großen Pharmakonzern. Neben anderen Veröffentlichungen hat er ein zweibändiges Lehrbuch der Toxikologie sowie die ‚Encyclopedia of Immunotoxicology‘ herausgegeben.“

Bitte beachten Sie auch die 250 Expertenstimmen zur Coronakrise (vom Mai 2020).

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