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Bundeswehr jagt Atomwaffengegner mit Nazivokabular

Ossietzky.net: „Strafanzeige wegen Wehrzersetzung„.

Zitat: „Die öffentliche Auseinandersetzung um atomwaffenkritische Aufrufe zum Geheimnisverrat fordert die Bundeswehr heraus: Oberst Holger Radmann (Kommodore des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel) erstattete per E-Mail »Strafanzeige gegen Herrn Hermann Theisen in allen rechtlichen Belangen«, und Oberstleutnant Torben Boldt (Bundesministerium der Verteidigung) sandte eine Strafanzeige an das Landeskriminalamt Mainz, in der die Rede von Flugblättern mit Aufrufen zu einer Wehrstraftat »mit wehrzersetzendem Inhalt« ist. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat daraufhin zwei Ermittlungsverfahren gegen den Atomwaffengegner eingeleitet, da er mit den Flugblättern zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgefordert habe (§§ 111, 353b StGB). […] es war bisher davon auszugehen, dass dieser Begriff nach 1945 aus dem Vokabular der Bundeswehr verbannt sei. […] Der Tatbestand der Wehrkraftzersetzung war von den Protagonisten der NS-Militärjustiz bereits frühzeitig als Ergänzung des Wehrrechts gefordert und in der Folgezeit immer wieder in verschiedenen Ausformungen angeregt worden. Unzählige Frauen und Männer konnten so zum Tode verurteilt und hingerichtet werden, nachdem sie sich kritisch gegenüber dem NS-Regime verhalten hatten.“. Mehr hier

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