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Maskenzwang: Ein Kind spricht über die Schule in der „neuen Normalität“

Ohne Maske: Ein Kind spricht über die Schule in der „neuen Normalität“

Ohne Maske: Ein Kind spricht über die Schule in der „neuen Normalität“

„Eine Mutter hat mir ein kurzes Gespräch mit ihrer Tochter zukommen lassen. Das Mädchen schildert, wie es einen Schultag erlebt hat. Es ist durch ein ärztliches Attest zwar von der Maskenpflicht befreit, schildert aber, dass es (natürlich) dennoch zu Situationen gekommen ist, die es seiner Mutter erzählen wollte und sicher auch musste, um das Erlebte zu verarbeiten.“

Lesen Sie dazu auch:

Behördliche Kindesmisshandlung

„Es ist selbst unter Menschen, die sich zu den Corona-Maßnahmen der Regierung kritisch verhalten, noch nicht überall bekannt. Aber es ist bittere Wahrheit. Auf Kinder, die die rigiden Hygieneregeln an Schulen nicht einhalten können oder wollen, wird massiver Psychoterror ausgeübt. Isolation von den Mitschülern, Wegsperren in der Wohnung und Besinnungsaufsätze, die ihnen das offizielle Narrativ einimpfen sollen, sind Usus. Dies gilt auch für Kinder, die von ihren Eltern zu Demos für die Grundrechte mitgenommen wurden. Selbst vor Vorschulkindern, für deren noch nicht gefestigte Psyche die Erfahrung des Ausgegrenztseins extrem traumatisierend sein muss, machen die Tugendwächter nicht halt. Es wird Zeit, dass diese Vorgänge vollständig ans Licht kommen. Und dass immer mehr Menschen — wie die Autorin — den Klageweg gehen.“

Strafanzeige wegen der Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder in NRW ab dem 12.8.2020

‚Ganz unabhängig davon, wie eine solche Maskenpflicht während der gesamten Unterrichtsdauer strafrechtlich und haftungsrechtlich zu würdigen ist, muss – um die wahre Dimension dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit deutlich machen zu können – einleitend einmal besonders hervorgehoben werden, was gem. der UN-Antifolterkonvention, siehe u.a.: 

https://www.antifolterkonvention.de/definition-der-folter-3153/ 

unter „Folter“ zu verstehen ist (Zitat):

„Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter:

Nach Artikel 1 der Konvention versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Diese Definition wird durch erklärende Beispiele noch weiter spezifiziert. So muss diese Schmerzen bzw. Leiden zuführende Handlung erfolgen:

  • Bsp. um von der Person oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen,
  • um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen,
  • um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen
  • oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierungen beruhenden Grund.

Dabei ist allerdings Voraussetzung nach Artikel 1, dass

  • diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  • oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person,
  • auf deren Veranlassung
  • oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis

verursacht werden.“

Zum Vergleich schaue man sich einmal die Bilder der Gefangenen in Guantamo an, auf denen sie mit einer Maske zu sehen sind.

Sind solche völkerrechtswidrigen Verhältnisse jetzt das Ideal, an dem wir die Erziehung unserer Kinder ausrichten sollen? Ist das die Welt, die wir unseren Kindern wünschen?

Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl. II S. 121) zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten (BGBl. II S. 990). Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte sind 2010 zurückgenommen worden (BGBl. 2011 II S. 600). Damit gilt die KRK als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).

Dort heißt es in Art. 19 Abs. 1 (Zitat):

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

https://www.dakj.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-deutschen-akademie-fuer-kinder-und-jugendmedizin-e-v-zu-weiteren-einschraenkungen-der-lebensbedingungen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-mit-dem-neuen-coronavirus-sar/

Zudem sei den hier Beschuldigten in Erinnerung gerufen, dass am 2.11.2000 das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet wurde. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“‘

Staatlicher Kindesmissbrauch. Maskenpflicht an Schulen in den Bundesländern

„Nein, es ist keine sexuelle Gewalt, die den Kindern angetan wird, wenn sie zum Tagen von Masken gezwungen werden. Aber es ist ganz sicher eine andere Form von Gewalt, wenn man Kinder zwingt, in den Schulen Masken zu tragen. Der Vorwand ist die bekannte Lüge, man wolle damit den erwachsenen Rest der Gesellschaft vor einem Virus schützen, dessen Gefährlichkeit unzureichend belegt ist. Doch selbst wenn man die behauptete Gefährlichkeit ernst nimmt: Eine Studie aus Island kam zum Ergebnis, dass Kinder, die jünger als zehn Jahre alt sind, sehr viel seltener infiziert sind als Erwachsene. Eine vom Land Badenwürttemberg beauftragte Studie zeigt, dass Kinder seltener an COVID-19 erkranken und auch seltener durch das SARS-CoV-2-Virus infiziert werden. Auch eine niederländische Studie kommt zum Schluss: „Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass Kinder eine wichtige Rolle bei der Covid-19-Epidemie spielen“.“

Kinderschutzbund: Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte

„Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht. (…) Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt.

Doch weniger Viren im Rachen der Kinder: Schweizer Statistiker kritisiert den Virologen Christian Drosten

„Unter 10-jährige Kinder sind doch nicht so grosse Virenschleudern wie Erwachsene – das ist die korrigierte Bilanz des Schweizer Bio-Statistikers Leonhard Held. Damit gerät der Deutsche Virologe Christian Drosten noch mehr in Kritik.“

Corona-Impfangst in Schweden. Der lange Schatten der Schweinegrippe

„Nach einer aktuellen Umfrage würde ein Drittel aller Schweden zögern, sich oder die Kinder gegen Corona impfen zu lassen. Das hat einen Grund: 2009 hatte eine Massenimpfung gegen die Schweinegrippe schlimme Folgen. Hunderte Kinder und Jugendliche erkrankten damals unheilbar an Narkolepsie.“

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Bitte ebenfalls beachten:

250 Expertenstimmen zur Coronakrise.

Darin ist beispielsweise das zu finden:

„Ein guter Ausgangspunkt einer solchen nüchternen Herangehensweise könnte die klar geäußerte, deutlich ausgesprochene Erkenntnis sein, dass SARS-CoV-2/Covid-19 eine typische Infektionskrankheit darstellt (…) Wir werden im Detail noch mehrere Besonderheiten dieser Infektionskrankheit kennenlernen, aber sie stellt keinen Anlass dafür dar, in quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln, alles Gemeinsame, alles Soziale in Frage zu stellen oder sogar außer Kraft zu setzen. (…) Kinder scheinen in zweierlei Hinsicht eine besondere Rolle zu spielen, denn sie werden zum einen deutlich seltener infiziert, und zum anderen werden sie nicht schwer krank. Einer Öffnung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder steht aus wissenschaftlicher Sicht keine begründbare Erkenntnis entgegen.“

Prof. Dr. Gerd Glaeske, Universität Bremen, SOCIUM Public Health, ehem. Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit. Prof. Dr. Matthias Schrappe, Universität Köln, ehem. Stellv. Vorsitzender des Sachverständigenrates Gesundheit. Hedwig François-Kettner, Pflegemanagerin und Beraterin, ehem. Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit, Berlin. Franz Knieps, Jurist und Vorstand eines Krankenkassenverbands, Berlin. Prof. Dr. Holger Pfaff, Universität Köln, Zentrum für Versorgungsforschung, ehem. Vorsitzender des Expertenbeirats des Innovationsfonds. Prof. Dr. Klaus Püschel, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin.

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