Stadt Hamburg – „Meldung gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)“
„Im ersten Schritt bitten wir Sie hier um Informationen zu Ihrer Einrichtung. Sobald Sie diese Informationen eingetragen haben, klicken Sie am Ende der Seite auf Weiter. Sie gelangen dann zum zweiten Schritt der Meldung bei dem Sie die personenbezogenen Daten der Person bzw. der Personen die Sie im Rahmen der Impfpflicht nach § 20a IfSG melden müssen.
Tragen Sie folgend bitte Informationen über die Einrichtung ein, in der die von Ihnen gemeldete Person, bzw. die gemeldeten Personen tätig sind. Falls Sie als Unternehmen mehrere Personen melden möchten, die in unterschiedlichen Einrichtungen tätig sind, müssen Sie für jede Einrichtung eine separate Meldung vornehmen. Führen Sie in dieser Meldung also bitte nur Personen auf, die in der folgenden Einrichtung tätig sind. Nach Abschluss dieser Meldung beginnen Sie den Prozess erneut für jede weitere Einrichtung.“
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