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Corona-Maßnahmen: Landesregierung Rheinland-Pfalz verspricht Schulleitern pauschale Freistellung von Strafverfolgung

“Druck im Kessel”

Zitat:

Falls Sie Briefe oder sonstige Schreiben von Eltern, externen Personen oder Rechtsanwälten erhalten, in denen die Durchführung der Corona-Schutzmaßnahmen in der Schule für straf- oder dienstrechtlich unzulässig erklärt und Schadensersatzansprüche angedroht werden, informieren Sie bitte ebenfalls umgehend Ihre zuständige Schulaufsicht. Diese wird dann auch entscheiden, ob auf solche Schreiben geantwortet werden soll. Die Beantwortung müssen Sie dabei nicht selbst übernehmen. Bitte unterschreiben Sie auch keine Erklärungen, die in diesem Zusammenhang von Ihnen gefordert werden. Soweit Sie schulische Maßnahmen umsetzen, die auf einer gesetzlichen Grundlage, auf der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz oder auf Anordnungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder des Ministeriums für Bildung beruhen, begehen Sie weder Dienstpflichtverletzungen noch Straftaten und sind auch nicht schadensersatzpflichtig.

Besonders interessant ist der letzte Passus (Vom Verfasser hervorgehoben): Man scheint dabei zu unterstellen, dass von einer Regierung erlassene Gesetze per se rechtmäßig sein müssen und deren Befolgen keinerlei strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Vielleicht hätten diese Top-Juristen, welche derartige Schreiben in Regierungsauftrag verfassen, mal einfach einen Blick in a) ein Geschichtsbuch und b) ein Gesetzeswerk werfen sollen.

In einem Geschichtsbuch hätten sie nachlesen können, dass es durchaus häufiger Zeiten in Deutschland gab, in denen Unrecht in Gesetzeswerke gegossen wurde und von entsprechenden ‚Gerichten‘ auch rigoros (fallweise auch unter Dauerbrüllen seitens des Vorsitzenden) angewendet wurde. Personen, die diesem Unrecht folgten und es umsetzten, sahen sich nach Beendigung dieser Zeit dann mit dem nun geltenden (neuen) Gesetz konfrontiert und wurden bestraft. Teilweise sogar sehr unangenehm.

In einem Gesetzeswerk (Punkt b) wäre dann zusätzlich folgender Satz zu lesen gewesen:

§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (Beamtenstatusgesetz, BeamtStG)

Wenn man weiter interpretiert, bedeutet die Aussage der Landesregierung übrigens nicht anderes als dass man dadurch, dass man pauschale Freistellung von Strafverfolgung verspricht, Einfluss auf die Staatsanwaltschaften und die (eigentlich unabhängigen) Gerichte nehmen wird, um derartige Verfahren gar nicht erst zu eröffnen, was bei der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft vollkommen einfach zu erledigen wäre. Denn wo kein Strafverfahren eröffnet wird, kann auch kein Richter (falsch) entscheiden. Problem erledigt.

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