Weil ich darauf angesprochen wurde: § 2 der SchAusnahmV dient dazu, die Statistik zu fälschen. Es soll der Eindruck einer “Pandemie der Ungeimpften” erweckt werden. Und das geht so.
Wenn jemand… | … und … | … dann gilt er als |
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keine Impfung erhalten hat | keine Symptome zeigt | ungeimpft |
keine Impfung erhalten hat | Symptome zeigt | ungeimpft |
Impfungen erhalten hat | keine Symptome zeigt | geimpft |
Impfungen erhalten hat | Symptome zeigt | ungeimpft |
Wie geht das? Der Trick ist zu definieren:
Im Sinne dieser Verordnung ist… eine geimpfte Person eine asymptomatische Person
Wer also Symptome zeigt, der ist per definitionem ungeimpft. Und so gibt es niemanden mehr, der COVID-19-Symptome zeigt, der noch als “geimpft” bezeichnet wird. Folglich gelten alle COVID-19-Kranken als ungeimpft, gleich ob sie Impfungen erhalten haben oder nicht – der Betrug ist perfekt.
“Die Pandemie der Ungeimpften”: Geimpfte mit Covid-19-Symptomen gelten in Deutschland als ungeimpft
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist
- eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
- eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, […]
(via Corona Transition)
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