Generalstaatsanwalt Stuttgart will Obduktionen nach Impfungen verhindern
„2020News hat über einen Whistleblower ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 10. Februar 2021 an einen Rechtsmediziner erhalten.
Darin lehnt der Generalstaatsanwalt von Stuttgart, Achim Brauneisen, die generelle Durchführung von Obduktionen an kurz nach der Corona-Impfung verstorbenen Personen kategorisch ab, vor allem weil “sich in seriösen Quellen keine fassbaren Hinweise auf eine mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen” recherchieren liessen. “Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise.”
Einen nach der Strafprozessordnung für eine Leichenöffnung erforderlichen Anfangsverdacht für einen nichtnatürlichen Tod oder ein Fremdverschulden könne er nicht erkennen.
Diese Einschätzung erstaunt.“
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