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Maskenanordnungen an Schulen sind Straftaten

corona 181: AKW-Sicherheitsexperte: Maskenanordnung an Schulen sind Straftaten

„Das Anordnen des Maskentragen in z.B. Schulen ist nicht nur gesundheitsschädlich gefährlich, es ist rechtswidrig und strafbar. Für jede Schule muss der Schulleiter eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Hierbei sind das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinien, Vorgaben der DGUV u.v.m. zu berücksichtigen. Hier unterscheidet der Jugendarbeitsschutz zwischen Kindern (15 – 18 Jahre). Tätigkeiten in Gefahrenbereichen, also unter Benutzung einer Schutzausrüstung (PSA), ist nur Jugendlichen in begrenztem Rahmen gestattet. D. h. Kinder dürfen keine Schutzausrüstung (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Kinder dürfen Gefahrenbereiche in denen z.B. eine Gefährdung durch Kontakt mit Viren durch inhalative Exposition besteht nicht betreten. Im Fall von SARS-CoV-2 dürften dies auch Jugendliche nicht, da SARS-CoV-2 vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe des BMAS in die Risikogruppe 3 eingestuft wurde.
Wenn Schulleitungen Kinder und Jugendliche zum Tragen der MNB (PSA) in der Schule zwingen, ohne dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, stellt das nach geltendem Arbeitsrecht eine Straftat dar.

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