Bei OpenPetition.de gibt es eine Petition zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien.
Hintergründe zum Syrienkrieg: „Syrienkrieg: Wissenschaftler und andere Experten klären auf„, „Experten klären über Syrienkrieg auf„, „Weißhelme in Syrien„.
bis jetzt wurde und wird noch alles abgebügelt …
Ich hab’s unterschrieben. Wir brauchen keine x-te Partei die die Terroristen im Kampf gegen Assad, den Präsidenten Syriens, unterstützt! Der „Westen“ hat in Syrien die Terroristen, ua auch mit dem Wissen zur Herstellung von Giftgas und den entsprechenden Chemikalien, zur Neuverteilung des Landes unter einer von ihnen eingesetzten Regierung unterstützt – und nun gerät alles ausser Kontrolle!
Terror kann nur aufhören, wenn die Terroristen (also der „Westen“) ihren Terror einstellen und mit Assad Gespräche zur Wiederherrstellung der Souveränität Syriens beginnen!
Irgendwo online zu unterschreiben ist keine Petition. Ich frag mich wieso man nicht das ePetitionsportal vom Bundestag verwendet.
Ich habe beim Rechtsanwalt Schmitz nachgefragt und folgende Antwort per E-Mail erhalten: … ich vermute, der Bundestag würde die Petition
sofort blocken, sobald der Inhalt der Petition erfasst worden ist, denn dort sitzen die Kreise, gegen die sich die Petition wendet. Die OpenPetition erlaubt eine Verlinkung mit anderen Portalen und eine größtmögliche Öffentlichkeit. Wichtiger als möglichst viele Unterschriften ist, dass möglichst viele Menschen von dem Inhalt der Strafanzeige Kenntnis erlangen.
1. auch der Generalbundesanwalt empfängt m.W. seine Weisungen von der Politik und ist verpflichtet, diesen Weisungen zu folgen.
2. Allso wenn schon, dann wegen Verfassungsbruch klagen.
3. Grund: die Fotos ´unserer´ Tornados können dazu dienen, terrestrische Merkmale zu präzisieren, um im Falle eines Angriffes der ´Koalition´, z.B. mittels C-MIssiles, dem Jamming der GPS Signale seitens der Verteidiger Syriens eine IR- oder optische Zielführung als Alternative anzubieten.
4. Damit würden die Tätigkeit der Bundeswehr durch Aufklärung des syrischen Territoriums und WEitergabe an Dritte, einer Unterstützung einer völkerechtswidrigen Aktion gleichkommen (Krieg gegen souveränes Land) und somit nicht nur klar verfassungswidrig sein, sondern auch relevant im Sinne des STGB.