Gesellschaft Politik

Polizei Hamburg vs. Rechtsstaat

Wikipedia: „Eine Durchsuchung ist regelmäßig ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung ist die Strafprozessordnung (StPO) § 102 bis § 110.

Die Durchsuchung dient folgenden Zwecken:

  1. der Ergreifung eines Täters oder Teilnehmers einer Straftat (Ergreifungsdurchsuchung)
  2. der Auffindung von Beweismitteln (Ermittlungsdurchsuchung)
  3. der Beschlagnahme von Verfalls- oder Einziehungsgegenständen (vgl. § 111b Abs. 4 StPO)“

Es geht um die G20-Proteste in Hamburg, die auch von Polizeigewalt, teilweise gegen Minderjährige, nur so strotzten, wie zahlreiche Videos belegen. Später behaupteten Hamburger Politiker und Polizeivertreter dennoch, es habe keine Polizeigewalt gegeben. Nun also die (bundesweiten) Maßnahmen gegen Demonstranten/Beschuldigte.

UPDATE:

Möglicherweise waren von den Durchsuchungen insbesondere auch junge Gewerkschaftsmitglieder betroffen, die schon vor dem Eintreffen in Hamburg von der Polizei misshandelt wurden. Zumindest sind in beiden Fällen Mitglieder der nordrheinwestfälischen Gewerkschaftsjugend betroffen. In einem ND-Interview von heute heißt es unter anderem:

„Wie ich später erfahren habe, wurde zuvor schon die Wohnung meiner Eltern durchsucht. Dort haben die Beamten die Türe eingeschlagen und im Zimmer meiner zwölfjährigen Schwester Spielzeug beschlagnahmt. Die Polizei beschlagnahmte meinen Computer, Handy, Kamera, USB-Sticks, MP3-Player und mein Notizbuch. […] Weder mir, noch anderen Anwesenden wurde gestattet während der Durchsuchung unsere Anwältin anzurufen. Erst nachdem ich der Polizei meinen Handy-Pin gegeben hatte, hat diese aus meinem Handy die Anwaltsnummer herausgesucht und dort angerufen.

Bei ihrer Pressekonferenz hat die Polizei davon gesprochen, dass sie nichts von Einsätzen gegen Ver.di-Mitglieder wüsste. Was können Sie dazu sagen?

Diese Behauptung ist absolut lächerlich und unglaubwürdig. Denn von insgesamt 24 Durchsuchungen fanden allein neun in Wohnungen von Mitgliedern des Ver.di-Jugend-Vorstands NRW-Süd statt. […] Unter den Durchsuchten waren auch zwei minderjährige Mitglieder der Ver.di-Jugend.“

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