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Juristisches Selbstleseverfahren: Medienplädoyer mit MH17-Eröffnungslüge

Bei der aktuellen Kampagne gegen Medienkritiker – die zur fachgerechten Verleumdung durch „regierungstreue“ Journalisten mit allerlei zweifelhaften Gestalten in einen Topf geworfen und vermengt werden – ist das rechte Propagandablatt FAZ natürlich ganz vorne dabei. Gilt es doch, den Kampf gegen die Russen zu gewinnen und den Endsieg des westlichen Herrenmenschen vorzubereiten. Prompt wird ein entsprechender, insgesamt äußerst peinlicher Text von FAZ-Chefredakteur Mathias Müller von Blumencron, der selbst reine Propaganda ist, auch von der Juristenwebsite strafakte.de („Ansichten, Einblicke und Nachrichten zum Strafrecht“) im „Selbstleseverfahren, Band 146“ verlinkt (Warum eigentlich?). Mein Kommentar dort dazu:

Sie verlinkten mit dem Satz „Lügen im Internet: Trennt Propaganda von Wahrheit!“ einen Text, dessen erstes „Argument“ Propaganda zum leider noch immer ungelösten Fall MH17 ist:

„Folgte vor einigen Jahren nur eine kleine Minderheit abstrusen Verschwörungstheoretikern, säen Propagandisten und Überzeugungsschwindler Zweifel bis tief in die bürgerliche Gesellschaft hinein: Haben nicht doch die Ukrainer das malaysische Passagierflugzeug MH17 abgeschossen […]“

Ich finde, dieser argumentative Eröffnungssatz sagt eigentlich schon alles über den FAZ-Text aus. Die Wahrheit liegt zwar noch nicht auf dem Tisch, ist nicht ermittelt, aber wer „unsere Wahrheit“ nicht glaubt, der macht Propaganda, ist ein Lügner.

Ich hätte jetzt nicht erwartet, dass Juristen so etwas ernsthaft verlinken. Man kann nur hoffen, dass die Verlinkung ungelesen erfolgte. Was zwar auch zweifelhaft ist, aber etwas weniger Fragen hinsichtlich juristischer Kompetenz der Strafrechtlerwebsite aufwirft.

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