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Tatverdächtiger ermittelt gegen sich selbst

MH17 ist wohl ein in der Rechtsgeschichte einmaliger Kriminalfall: Hier ermittelt einer der beiden dringend Tatverdächtigen und der breiten Öffentlichkeit auch als tatverdächtig bekannten – die Ukraine – gegen sich selbst. Dem internationalen Team für die Kriminalermittlungen (Joint Investigation Team, JIT) zum Absturz beziehungsweise Abschuss des malaysischen Verkehrsflugzeuges MH17 über der Ostukraine im Rahmen des Ukraine-Konfliktes unter Obhut der niederländischen Behörden gehören lediglich die westlichen Staaten Niederlande, Australien, Belgien sowie die Ukraine an. Malaysia ist nicht Teil des Untersuchungsteams, obwohl es an den Ermittlungen teilnehmen wollte. Russland oder die sogenannten prorussischen Separatisten der Ostukraine sind als ebenfalls Tatverdächtige nicht Teil des Ermittlungsteams (wie es korrekterweise ja eigentlich bei jeder kriminalistischen Untersuchung der Fall sein sollte).

Die vier Untersuchungsteam-Länder haben sich nach niederländischen Medienberichten Vertraulichkeit zugesichert: Ohne das Einverständnis aller kommen keine Informationen an die Öffentlichkeit, berichtete das konservative niederländische Nachrichtenmagazin Elsevier schon vor Wochen. Mehr dazu, speziell zu dem Elsevier-Bericht, hier bei Blauer Bote Magazin: MH17: Geheimabkommen aller vier Untersuchungsteamländer (Ukraine, Niederlande, Belgien, Australien). Ansonsten gilt wohl im Mordfall MH17 weiterhin, was hier schon im August 2014 geschrieben wurde: „MH-17: Warum die Unseren sich auf jeden Fall schuldig gemacht haben„.

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