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Polizisten für Aufklärung: Der Fall Stephan Kohn

Der Fall Stephan Kohn: Schuld ist der Überbringer der schlechten Nachricht

„Nachdem Stephan Kohn am 08.05.2020 den Auswertungsbericht ‚Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen, Ergebnisse der internen Evaluation des Corona Krisenmanagements‘ als Vorabbericht und Gesprächsgrundlage an Beamte in leitender Funktion und Politiker versandte, wurde ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Seine Absicht war die Verantwortlichen zu warnen, zu informieren. Andere Versuche zuvor blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin fällte am 16.03.2022 das folgende Urteil: Der Beamte Kohn wird aus dem Dienst entfernt, das Beamtenverhältnis aufgelöst. Eigentlich steht die Gewaltenteilung vor Gericht.“

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