Prof. Bergholz: RKI-Daten keine belastbare Basis für Grundrechtseinschränkungen
„Die täglichen Zahlen, fälschlicherweise ‚positive Fälle‘ oder ‚Neuinfektionen‘ genannt, stammen, so würde man annehmen, vom aktuellen Tag, vom Vortag und von dem Tag vor diesem. In Wirklichkeit aber, erläutert Bergholz unter Berufung auf die Arbeit zweier weiterer Datenexperten, kommt typischerweise etwa die Hälfte der Zahlen (Variationen von Landkreis zu Landkreis) von Zeiträumen außerhalb der sieben Tage: ‚Das heißt, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz ist eigentlich eine Vier-Wochen-Inzidenz, eine Zwei-Monats-Inzidenz oder Quartalsinzidenz.‘ Tatsächlich gab es auch ‚Fälle‘ aus dem Vorjahr, als im Zeitraum vom April 2021 bis Juni 2021 die sogenannte ‚Bundesnotbremse‚ akut war. Auf die Nachfrage von Anwalt Christ, ob dementsprechend die Zahlen für jenen Zeitraum bzw. für die Sieben-Tages-Inzidenz, über die das Bundesverfassungsgericht entschied, unbrauchbar waren, antwortet der Experte: ‚Wenn ich es freundlich ausdrücke, würde ich sie nicht belastbar nennen.'“
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