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Kretschmann dreht durch: Wer sein Kind nicht schändet, macht sich strafbar

Auch die Regierung in Baden-Württemberg ignoriert jede wissenschaftliche Erkenntnis und plant auch weiter faktenwidrig zu handeln
29.08.2021, 19:46 Uhr. >b’s weblog – https: – Das dürfte niemanden mehr überraschen, der noch zwei und zwei zusammenzählen kann. Denn dass die “Impfungen” nicht funktionieren, will man auf gar keinen Fall zur Kenntnis nehmen. Deshalb wird einfach weiter so getan, als würden solche “Impfungen” Infektionsketten unterbrechen – obwohl das nicht der Fall ist. Es geht schliesslich ums Geld…

Kultusministerium Baden-Württemberg zwingt Schüler mit Gewalt zu Test, Impfung, „Genesung“ – Zuhause bleiben gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht
10.08.2021, 13:59 Uhr. Blauer Bote Magazin – Wissenschaft statt Propaganda – blauerbote.com – Es kommt genau so, wie wir Antifaschisten es von Anfang an gesagt haben: Die Schule darf nur mit Impfung und Co betreten werden und gleichzeitig gilt die Schulpflicht. Eltern werden mit Gewalt gezwungen, ihre Kinder abzuliefern und auszuliefern. Kinder werden härter rangenommen als Erwachsene, werden gefoltert und die Herrschenden haben…

Es kommt genau so in der „Coronakrise“, wie wir Antifaschisten es von Anfang an gesagt haben:

Die Schule darf nur mit Impfung und Co betreten werden und gleichzeitig gilt die Schulpflicht.

Eltern werden mit Gewalt gezwungen, ihre Kinder abzuliefern und auszuliefern. Kinder werden härter rangenommen als Erwachsene, werden gefoltert und die Herrschenden haben klar gemacht, dass sie sich daran nicht hindern lassen wollen.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat verkündet (CoronaVO Schule):

§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,

[..]

4.  die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder

5.  die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.

[..]

(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.

Quelle : Kultusministerium – CoronaVO Schule (km-bw.de)

Impfdurchbrüche in Baden-Württemberg: 670 Geimpfte in einer Woche an Covid-19 erkrankt
29.08.2021, 21:55 Uhr. Corona Doks – https: – »Stuttgart – Das Landesgesundheitsamt hat erstmals Zahlen für sogenannte Corona-Impfdurchbrüche in Baden-Württemberg ermittelt. Demnach sind zwischen Donnerstag vergangener Woche und diesem Donnerstag etwa 670 Menschen an Covid-19 erkrankt, die entweder zweimal oder mit Johnson&Johnson geimpft waren, teilte das Gesundheitsministerium…

Spendenkonto für die Gerichtsverfahren gegen den Stern/Bertelsmann-Konzern

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