mabb – Wenn das Wahrheitsministerium Maulkörbe verteilt
„Aber die Zensur geht weiter und soll auf sämtliche Internetauftritte unabhängiger Anbieter ausgedehnt werden. Auch hier kommen jetzt doch staatliche Behörden ins Spiel: die Landesmedienanstalten. So bekam KenFM im Februar 2021 Post von der mabb (Medienanstalt Berlin-Brandenburg). Die Anstalt ist laut Landesmediengesetz u.a. für die sogenannten unabhängigen alternativen Online-Medien zuständig. Während der deutsche Presserat sich um die etablierten Medien kümmert. Beiden Institutionen geht es nach Eigenaussage um die Einhaltung journalistischer Sorgfalt. Während der deutsche Presserat die Bild-Zeitung, ARD, ZDF und Co. in der Regel mit einer „Rüge“ davonkommen lässt, wenn diese sich nicht an den von ihnen offiziell anerkannten Pressekodex gehalten haben, droht die mabb jetzt KenFM gleich mit dem finalen „Plattmachen“ des reichweitenstärksten Presseportals, sollten wir unsere Berichterstattung nicht „anpassen“. Wir unterstellen der mabb hier eine politische Motivation. Um was geht es konkret?
Wir erhielten Mitte Februar 2021 die Aufforderung der mabb, Quellen zu vier Kommentaren einzureichen, die auf unserem Portal veröffentlicht wurden. Kommentare sind explizit gekennzeichnete Meinungsäußerungen und werden laut Grundgesetz durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Alle von der mabb angemahnten Beiträgen haben eines gemeinsam: Sie thematisieren Corona-Impfstoffe, Corona-Maßnahmen, Corona-Masken. Zufall?
Einer der abgemahnten Autoren heißt Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenfacharzt und Internist, langjähriges Mitglied des deutschen Bundestages und ehemaliges Mitglied von Transparency International.
Die mabb forderte KenFM auf, zu allen beanstandeten Meinungsäußerungen Quellen zu liefern. Als wir reagierten, was wir laut Gesetz nicht hätten tun müssen und der mabb die geforderten Quellen zukommen ließen, wurden diese entweder ignoriert oder aber nicht als Quellen anerkannt. Das betrifft auch Herrn Wodarg. Herr Wodarg ist für die mabb keine Quelle. Damit erklärt sich die mabb zum „Wahrheitsministerium“. Die mabb möchte bestimmen, was wahr ist und was nicht, was zukünftig in unabhängigen Medien noch gesagt werden darf und was nicht.
Dass die mabb die Regierungsform Demokratie offensichtlich nicht verstanden hat, geht des Weiteren aus dem Umstand hervor, dass diese Zensurbehörde die Beweisumkehr gegen KenFM anwendet. Der für einen Rechtsstaat gültige Grundsatz „in dubio pro reo“ – „im Zweifel für den Angeklagten“, wird von den Damen und Herren der mabb willkürlich in sein Gegenteil verkehrt. Anstatt den an uns herangetragenen Vorwurf mit Beweisen zu untermauern, fordert die mabb, wir mögen unsere Unschuld beweisen.“
Bei meinem (privaten!) Blog findet ja das Gleiche statt und auch hier geht es um den Corona-Komplex: Baden-Württembergische Landesmedienanstalt will mir 3 Artikel verbieten.